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Bei Gewährleistung: Kann man auf gleichwertige Ware bestehen

Alibaba / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch ! Hoffe, einer von Euch weiss da Bescheid: Habe vor einem Jahr bei MediaMarkt eine Logitech-Kamera (Clicksmart 820) im Rahmen der 25-Jähriges-Aktion sehr günstig gekauft. 49 € statt wie lt. Internet bundesweit zw. 89 - 149 €. Das ist eine sog. DigiCam, also als Web- und Digital-Kamera nutzbar. Habe mir extra dafür auch noch SmartMedia-Speicher gekauft (sonst keine Verwendung). Nach ca. 1 Jahr ist die Kamera-Einheit verreckt, sie ging nur noch als WebCam. Gab sie bei MediaMarkt als Gewährleistungsfall ab. Nach 14 Tagen hiess es dann "Gutschein über Kaufpreis", da Modell nicht mehr hergestellt wird.
Mein Problem ist nun, dass ich für 49 € nichts auch nur annähernd gleichwertiges bekomme. Was kann ich tun ? Möchte mich nur ungern so abspeien lassen. Kann ich mit Anwalt was erreichen, und wer ist der eigentliche "Feind" ? MediaMarkt als Verkäufer oder Logitech als Hersteller ?
Bitte um Hilfe, danke
Alibaba

Mario32 Alibaba „Danke vielmals für den Tip. Schätze mal, dass ich dort wohl was finden werde....“
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kein AZ im Kopf, aber Gewährleistungsrecht im BGB ist eindeutig. Im Zwiefel steht es von Zeit zu Zeit auch in der Computerbild; rechte und Pflichten bez. Gewährleistungsrecht ;-)

Bez. CD da hast du Glück gehabt. Soforttausch bei defekter Ware ist keine Pflichtleistung. Stichwort Nachbesserungsrecht des Händlers