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Bei Gewährleistung: Kann man auf gleichwertige Ware bestehen

Alibaba / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Grüss Euch ! Hoffe, einer von Euch weiss da Bescheid: Habe vor einem Jahr bei MediaMarkt eine Logitech-Kamera (Clicksmart 820) im Rahmen der 25-Jähriges-Aktion sehr günstig gekauft. 49 € statt wie lt. Internet bundesweit zw. 89 - 149 €. Das ist eine sog. DigiCam, also als Web- und Digital-Kamera nutzbar. Habe mir extra dafür auch noch SmartMedia-Speicher gekauft (sonst keine Verwendung). Nach ca. 1 Jahr ist die Kamera-Einheit verreckt, sie ging nur noch als WebCam. Gab sie bei MediaMarkt als Gewährleistungsfall ab. Nach 14 Tagen hiess es dann "Gutschein über Kaufpreis", da Modell nicht mehr hergestellt wird.
Mein Problem ist nun, dass ich für 49 € nichts auch nur annähernd gleichwertiges bekomme. Was kann ich tun ? Möchte mich nur ungern so abspeien lassen. Kann ich mit Anwalt was erreichen, und wer ist der eigentliche "Feind" ? MediaMarkt als Verkäufer oder Logitech als Hersteller ?
Bitte um Hilfe, danke
Alibaba

Alibaba Mario32 „ob ich auf gleichwertigen Ersatz bestehen KANN gleichwertiger Ersatz bedeutet...“
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Ok, Leute, danke vielmals. Geht doch auch anders, nicht. Schliesslich erleb ich sowas auch nicht jeden Tag, und mich mangels Info mit dem "Einkaufs-Gutschein" abspeisen zu lassen, wollte ich auch nicht; nicht, ohne wenigstens mal rumzufragen. Lt. Mario32 ist also rechtlich nix drin, max. Kulanz. Das versuch ich auch noch. Aber "Geiz ist geil-Arschkarte" triffts echt gut. Abgesehen davon haben wir (Kumpels hier) uns gleich drei von den Dingern gekauft und die beider Anderen funktionieren bestens.
Schade übrigens, dass dieses Konzept der DigiCam (vollwertige DigiCam und vollw. WebCam in Einem) nicht mehr verbreitet ist. Meine Bedürfnisse würde das perfekt abdecken !
Danke Euch, alles Gute
Alibaba