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News: Die Kasse klingelt

Abmahnwelle wegen AllofMP3 hat begonnen

Redaktion / 43 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat mit der Abmahnung von Webseiten, die Links zu AllofMP3 enthalten, begonnen. Bei Privatpersonen wird ein Streitwert von 75.000 Euro angesetzt, was pro Abmahnung 3980 Euro Anwaltskosten in die Kasse der Kanzlei transportiert.

Grund für die Abmahnungen ist ein Beschluss des Landgerichts München, von dem das russische Downloadportal als illegal bewertet wurde (siehe auch Nickles-News Verlinken und Werbung für Allofmp3 verboten).

Michael Nickles meint: Wahnsinn. Man stelle sich mal folgendes Szenario vor. Eine Privatperson betreibt eine kleine Webseite auf der sich Links zu Downloadportalen befinden.

Plötzlich wird einer dieser Links als illegal erklärt. Drei Tage später kommt die Abmahnung. Was ist, wenn der Seitenbetreiber das Verbotsurteil gar nicht mitbekommen hat? Was ist wenn er sich gerade im Urlaub befindet und gar keine Zeit zum Reagieren hat?

Was ist mit Seiten, die wie Nickles.de tausende redaktionelle Beiträge mit allen erdenklichen Links haben? Soll die Redaktion täglich sämtliche neuen Gerichtsbeschlüsse studieren und tausende alte Beiträge durchforsten ob sie noch zulässig sind? Es wird Zeit, dass eine Instanz diesem Abmahnwahnsinn ein Ende setzt. Und zwar bald.

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pa003375 The Wasp „Das Verlinken von Websites mit solchen Portalen hielt ich noch nie für sinnvoll...“
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denkste:

Über Abmahnwellen wurde bereits einschlägig gerichtet. Abmahnwellen sind zwar nicht gerne gesehen, doch sind dem Richter die Hände gebunden.

Wenn das Gesetzt jetzt sagt, dass Links zu dieser Seite verboten sind, und ein Anwalt abmahnt (egal wie viele Fälle), dann hat der Richter nach dem Gesetz zu entscheiden... das Gesetzt lässt in solchen Sachen kaum noch Spielraum.

Bei anderen Sachen hingegen hat der Richter soviel Spielraum, dass es schon fast daran liegt, ob Dich der/die Richter/in mag oder nicht.

Schlimm ist nur, dass bei vielen Sachen dem Bürger eine Frist gewährt wird, bis das Gesetz dann auch in Kraft tritt. Solche Beschlüsse sind aber von heute auf morgen gemacht und gelten dann erstmal... wer jetzt zugreift und abmahnt (als Anwalt) macht die fette Kohle. Der Bürger weiß von nichts... wie gesagt: "Unwissenheit schützt nicht vor Recht."

--> de facto: "Unwissenheit schützt auch nicht vor Ungerechtigkeit."



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