Keine bewußte Abzocke aber doch ein Ärgernis ist mein aktueller Ebay-Ärger. Ich habe eine Leder-Notebook-Tasche von Privat für 11,50 + Porto ersteigert. Die Abwicklung war völlig ok nur die Tasche war nicht der Bringer. Ok, sie war nicht beschädigt und auch der Pflegezustand war akzeptabel. Nur war es eben nicht das beschriebene dicke Leder sondern billigstes Kunststoff und so mies gepolstert das ich der Tasche mein neues Notebook nicht anvertrauen mag. Nun habe ich ja mit Porto mehr bezahlt als mich eine normale nagelneue Tasche gekostet hätte und das haut nicht hin. Der Verkäufer reagierte erst prompt und freundlich, wiegelt das aber als Ansichtssache ab. Ich denke der macht sich keinen Kopp drum. In der zweiten, nicht mehr freundlichen aber höflichen Mail schrieb er mir, es könne durchaus sein, daß es kein echtes leder sei. Dann hätte er sich halt geirrt, aber ich solle mich nicht so anstellen. Na toll. Fast 20 Euro inkl. Porto finde ich aber zuviel zum Verschenken, dann das Teil ist für mich wertlos. Sind meine Ansprüche überzogen oder ist mein Ärger verständlich? Schreibt mir doch mal Eure Meinung dazu....
Danke schonmal!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Gerichtsstand ist nach § 29 I ZPO der Wohnsitz des Käufers.
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1123
Entscheidend ist, wo der Leistungsort ist. Der ist bei der Rückabwicklung von Verträgen (großer Schadenersatz, gesetzlicher Rücktritt) der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (vgl. Palandt-Heinrichs, § 269 Rz. 15 mwN).