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Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??

Markus Klümper / 54 Antworten / Flachansicht Nickles

Keine bewußte Abzocke aber doch ein Ärgernis ist mein aktueller Ebay-Ärger. Ich habe eine Leder-Notebook-Tasche von Privat für 11,50 + Porto ersteigert. Die Abwicklung war völlig ok nur die Tasche war nicht der Bringer. Ok, sie war nicht beschädigt und auch der Pflegezustand war akzeptabel. Nur war es eben nicht das beschriebene dicke Leder sondern billigstes Kunststoff und so mies gepolstert das ich der Tasche mein neues Notebook nicht anvertrauen mag. Nun habe ich ja mit Porto mehr bezahlt als mich eine normale nagelneue Tasche gekostet hätte und das haut nicht hin. Der Verkäufer reagierte erst prompt und freundlich, wiegelt das aber als Ansichtssache ab. Ich denke der macht sich keinen Kopp drum. In der zweiten, nicht mehr freundlichen aber höflichen Mail schrieb er mir, es könne durchaus sein, daß es kein echtes leder sei. Dann hätte er sich halt geirrt, aber ich solle mich nicht so anstellen. Na toll. Fast 20 Euro inkl. Porto finde ich aber zuviel zum Verschenken, dann das Teil ist für mich wertlos. Sind meine Ansprüche überzogen oder ist mein Ärger verständlich? Schreibt mir doch mal Eure Meinung dazu....
Danke schonmal!

Setze ihm eine Frist.... Kolti
minbari Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Hallo!!!

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, und kann Euch daher etwas weiter helfen.

Die Rechtslage ist wie folgt:

Er bietet hier eine Tasche aus Leder an. Punkt!

Wenn er etwas anderes liefert, ob nun aus Unwissenheit, oder mit Absicht, ist völlig egal.
Da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, kann der Kauf rückgängig gemacht werden.

Heikel wird es, wenn sich die andere Seite stur stellt.
Dann mußt Du Dein Recht mittels Anwalt, und im weiteren Verlauf mittels Gericht durchsetzen.
Allerdings mußt Du Dir im Klaren sein, dass da (auch wenn Du völlig im Recht bist) gewaltige Kosten auf Dich zu kommen.
Der Anwalt berechnet seine Gebühr nach dem Streitwert. Da Dein Streitwert sehr gering ist, wird er ein Zusatzhonorar von Dir fordern (und natürlich vorher vereinbaren), welches von keiner Rechtschutzversicherung (ich hoffe, Du hast sowas?) übernommen wird.

Gerichtsstand Olaf19
Gerichtsstand minbari
Da irrt der minbari Kolti
Antwort out-freyn
Ich frage mich gerade... Olaf19
Antwort out-freyn
Vertragsfreiheit Olaf19
Vertragsfreiheit Kolti
@Markus : Lesen Kolti
Individualabreden... Olaf19
Antwort Tom West