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Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??

Markus Klümper / 54 Antworten / Baumansicht Nickles

Keine bewußte Abzocke aber doch ein Ärgernis ist mein aktueller Ebay-Ärger. Ich habe eine Leder-Notebook-Tasche von Privat für 11,50 + Porto ersteigert. Die Abwicklung war völlig ok nur die Tasche war nicht der Bringer. Ok, sie war nicht beschädigt und auch der Pflegezustand war akzeptabel. Nur war es eben nicht das beschriebene dicke Leder sondern billigstes Kunststoff und so mies gepolstert das ich der Tasche mein neues Notebook nicht anvertrauen mag. Nun habe ich ja mit Porto mehr bezahlt als mich eine normale nagelneue Tasche gekostet hätte und das haut nicht hin. Der Verkäufer reagierte erst prompt und freundlich, wiegelt das aber als Ansichtssache ab. Ich denke der macht sich keinen Kopp drum. In der zweiten, nicht mehr freundlichen aber höflichen Mail schrieb er mir, es könne durchaus sein, daß es kein echtes leder sei. Dann hätte er sich halt geirrt, aber ich solle mich nicht so anstellen. Na toll. Fast 20 Euro inkl. Porto finde ich aber zuviel zum Verschenken, dann das Teil ist für mich wertlos. Sind meine Ansprüche überzogen oder ist mein Ärger verständlich? Schreibt mir doch mal Eure Meinung dazu....
Danke schonmal!

fnmueller1 Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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wenn er echtes leder hingeschrieben hat muss er das auch liefern. Ansonten hat er wohl recht.

Markus Klümper fnmueller1 „wenn er echtes leder hingeschrieben hat muss er das auch liefern. Ansonten hat...“
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Er hat nur LEDER geschrieben. Klar, echtes Leder wird i.d.R. auch als echt beschrieben, aber ich finde wenn etwas nicht einschränkend beschrieben wird, hat es eben auch so zu sein. Leder ist Leder und Kunstleder ist Kunstleder. Finde ich jedenfalls und alle Menschen die ich bisher gefragt hab auch!

Keuper Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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...jetzt muss man aufpassen das es keine Rechtsberatung wird - m.E. fehlt dem angebotenen Gut eine wichtige Eigenschaft die überhaupt erst dazu geführt hat das ihr ein Vertragsverhältnis eingehen wolltet. Sollte das so sein wäre zu prüfen ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist - da es gütlich per EMail nicht klappt - ist das m.E. ein Fall für Juristen. Ich würde vielleicht vorher noch einmal nach der Definition von "Leder" ein wenig surfen - der Begriff scheint mir ein wenig "schlüpfrig" - denn es muss ja einen Grund haben das meine Schuhhersteller "echtes Leder" oder "genuine" in die Sohle brennnen.

charlie62 Keuper „...jetzt muss man aufpassen das es keine Rechtsberatung wird - m.E. fehlt dem...“
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jetzt muss man aufpassen das es keine Rechtsberatung wird

Und wieder die anscheinend unsterbliche Mär, dass ein einzelner, unentgeltlicher Tipp in einem Forum gleich als geschäftsmäßige Rechtsberatung gewertet werden kann.
rill Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Unter "Leder" würde ich auch einzig und allein echtes Leder verstehen. Insofern ist die Artikelbeschreibung irreführend.

Die Frage ist, wie diesen Fehlkauf rückgängig machen ... bei mir hat bei eBay-Problemen nach sachlichen und höflichen E-Mails meist die Androhung einer negativen Bewertung geholfen (in diesem Fällen war ich mir 100% sicher, das Recht auf meiner Seite zu haben). Es macht sich für den Verkäufer sicher nicht gut, wenn es heißt: "Verschickt Kunstleder statt Leder ...".


rill

organ seller rill „Leder ist Leder und KEIN Kunstleder“
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Leder ist nicht gleich Leder.
wenn in der Auktion "Leder" steht, dann kann es sich sowohl um Kunst Leder als auch um richtiges höherwertiges Rinderleder handeln.

und die Auslegung "dickes Leder" ist relativ.

fnmueller1 Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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naja, wo ist der link zur auktion?

Markus Klümper fnmueller1 „naja, wo ist der link zur auktion?“
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REPI Markus Klümper „http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem item 5189877333“
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Eigentlich sieht man auf den Bildern schon , daß es sich hier nicht um tolles echtes Rinds- oder Schweinsleder handelt.

Markus Klümper Nachtrag zu: „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Bei alle dem muß man mal über die Argumentation des Verkäufers nachdenken. Er hat sich ja nicht auf die lockere Beschreibung berufen, sondern - auf den Punkt gebracht - gesagt: "ich hab es für echtes Leder gehalten, hat für mich auch so gerochen". Damit gibt er doch zu daß er sich geirrt hat. Nur hält er das für egal. SEIN Irrtum ist somit MEIN Problem. Er meint er wäre selbst oft genug mit Schrott abgespeist worden und das wäre bei Ebay halt normal und ich sollte mich nicht so anstellen...

fnmueller1 Markus Klümper „Bei alle dem muß man mal über die Argumentation des Verkäufers nachdenken. Er...“
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also ich denke das du wenn es hart auf hart kommt wenig chance hast. Ich empfehle nochmal den versuch einer gütlichen einigung wie von keuper und rill angesprochen

Olaf19 Markus Klümper „Bei alle dem muß man mal über die Argumentation des Verkäufers nachdenken. Er...“
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Wenn sich hier jemand "so anstellt" - und zwar grottendämlich! - dann ist es der Verkäufer. Das wird ja immer schwachsinniger, was der dir auftischt. Erst kann er echtes Leder nicht von Kunstleder unterscheiden. Dann meint er, das sei eher dein Problem. Und nun verweist er noch darauf, dass er als Käufer auch schon viel Schrott über ebay bekommen hat...

...und was zum Henker hast du damit zu tun? Allein wegen dieses hirnrissigen Gebarens hätte ich an deiner Stelle schon Bock, ihm mit einem Anwalt zu kommen, auch wenn das sicher in keinem gesunden Verhältnis zum Wert der Sache steht.

CU
Olaf

Kolti Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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... damit er nachbessern kann bzw, eine Rücknahme vorschlagen kann.
Und schon mit Anwalt argumentieren. Dann zum Anwalt.

"Hochwertige sehr gut erhaltene ältere gepolsterte Tasche für Notebooks aus dickem Leder."

Das ist nicht die Beschreibung, die Du von der Tasche lieferst. Jeder Richter wird Dir bestätigen, daß er echtes Leder meint. Das kannst Du als Käufer auch annehmen.

Wenn ich Dir eine Rolex als Rolex verkaufe, dann erwartest Du auch keine Fälschung.

Übrigens: Wo ist Deine negative Bewertung ??

Markus Klümper Kolti „Setze ihm eine Frist....“
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Danke schonmal an alle daß Ihr meine Auffassung bestätigt und ich mich nicht wie ein kleinkarierter Nörgler vorkommen muß. Die Negative Bewertung werde ich noch lange nicht schreiben, erst dann wenn ich alle Hoffnung auf Einigung aufgegeben hab. Meine Familie hat ein blitzsauberes Profil und das will ich wegen so einer Sache nicht gefährden.

gelöscht_96523 Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Hm, also *ich* finde, wenn da steht "Leder", kann es "echtes" Leder sein, aber auch Kunstleder. Du hast nun hineininterpretiert es sei echtes Leder, was es nun offensichtlich nicht ist. Wie heißt es so "schön": Was nicht da steht wird auch nicht geliefert!
Wenn man sich nicht sicher ist oder die Beschreibung nicht eindeutig, fragt man vorher nach!

Ich würde mich an Deiner Stelle auch ärgern, keine Frage! Fakt ist aber, dass er nichts verschwiegen bzw. hinzugedichtet hat. Zumindest nicht bewusst um einen Vorteil rauszuschlagen. Deshalb denke ich, ist er wohl im Recht. Sorry!

Achja: 16.50 sind doch noch ein Stück von 20,- entfernt ;) Verbuch es als Lehrgeld und frag beim nächsten Mal nach.

Nicht böse gemeint!
Grüße,
Alsion

Markus Klümper Nachtrag zu: „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Hi Alsion!

Ne, versteh ich nicht Böse. Im Gegenteil. Sowas versteh ich immer konstruktiv. Vor allem wenns so nett geschrieben ist. Doch mal ein anderes Beispiel: Wenn Du ein Schmuckstück aus Gold kaufst, gehst Du doch auch automatisch von ECHTEM Gold aus und nix anderem. Warum soll das bei Leder anders sein? Außerdem hat der Verkäufer ja zugegeben das er es wirklich für echtes Leder gehalten hat. Ist zwar nicht nachvollziehbar für mich, aber das schreibt er so. Und somit hat er es auch in dem Glauben angeboten daß es richtiges Leder sei. Also ein offensichtlicher Irrtum seinerseits und keine Frage von Interpretationen.

Massafagga Markus Klümper „Hi Alsion! Ne, versteh ich nicht Böse. Im Gegenteil. Sowas versteh ich immer...“
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Schmuckstück aus Gold kaufst, gehst Du doch auch automatisch von ECHTEM Gold aus und nix anderem
ich würd bloß sagen, da s Gold klarer definiert ist(gold8das echte), Blattgold vergoldet etc.), während es bei Leder weniger abgegrenzt ist weswegen die hersteller zwischen leder und echten Leder unterscheiden...
Ich find da zwar deinen vergleich nicht gut, kann aber deinen Frust schon nachvollziehen. Ich würd ihn einfach mit ner Anzeige wegen betrugs drohen(staatsanwaltschaft- die läßt es wahrscheinlich auch fallen aber dir entstehen keine Kosten), da eine privatrechtlichen Anzeige absolut nicht wirtschaftlich ist, und ich denke das weiß er auch ;)(minbari hat ja die Wirtschaftlichkeit schon sehr gut erörtert)
minbari Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Hallo!!!

Ich hatte mal ein ähnliches Problem, und kann Euch daher etwas weiter helfen.

Die Rechtslage ist wie folgt:

Er bietet hier eine Tasche aus Leder an. Punkt!

Wenn er etwas anderes liefert, ob nun aus Unwissenheit, oder mit Absicht, ist völlig egal.
Da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, kann der Kauf rückgängig gemacht werden.

Heikel wird es, wenn sich die andere Seite stur stellt.
Dann mußt Du Dein Recht mittels Anwalt, und im weiteren Verlauf mittels Gericht durchsetzen.
Allerdings mußt Du Dir im Klaren sein, dass da (auch wenn Du völlig im Recht bist) gewaltige Kosten auf Dich zu kommen.
Der Anwalt berechnet seine Gebühr nach dem Streitwert. Da Dein Streitwert sehr gering ist, wird er ein Zusatzhonorar von Dir fordern (und natürlich vorher vereinbaren), welches von keiner Rechtschutzversicherung (ich hoffe, Du hast sowas?) übernommen wird.

minbari Nachtrag zu: „Hallo!!! Ich hatte mal ein ähnliches Problem, und kann Euch daher etwas weiter...“
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Muß hier glatt neu posten, da ich wohl den Rahmen gesprengt habe...

2. Ist der Gerichtsstand immer der Wohnort des Beklagten, also müßtest Du mit Deinem Anwalt zu seinem heimatlichen Gericht reisen (auch hier natürlich ein hoher Kostenfaktor).

Also ist hier nur zu raten, eine gütliche Einigung zu versuchen, nottfalls auch mal an eBay wenden.
Ansonsten bleibt Dir nur die negative Bewertung. Dann muß das ganze quasi als "Lehrgeld" betrachtet werden, aber immer noch wesentlich billiger als der Rechtsweg.

Hoffe geholfen zu haben!!

MfG

minbari

Markus Klümper minbari „Muß hier glatt neu posten, da ich wohl den Rahmen gesprengt habe... 2. Ist der...“
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Hi minbari!

Danke für die erschöpfende Antwort. Der geringe Wert schließt den Rechtsstreit natürlich aus. Mir ging im wesentlichen um die Frage, wir Ihr meine Ansprüche beurteilt. Ich denke bei dem geringen Wert der Tasche genügen die Möglichkeiten die Ebay bietet. Zumindest kann ich mich jetzt freuen, daß ich kein kleinkarierter Nörgler bin und die Meisten hier meine Meinung teilen!

hiddenpeak Markus Klümper „Hi minbari! Danke für die erschöpfende Antwort. Der geringe Wert schließt den...“
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Es geht doch nicht um kleinkariert oder nicht, sondern darum, ob Du eine Tasche aus dicken Leder bekommen hast.

Was "Leder" ist, ist durchaus eindeutig: http://www.hochschulstellen.de/info/l/le/leder.html

Daß irgend jemand auch "Kunstleder" erfunden hat, ändert nichts an der Definition des Ursprungsmaterials. Es wäre geradezu sinnwidrig, gegenteilig zu verfahren und das Ursprungsprodukt aus dem Nachahmerprodukt heraus zu definieren.
Wie hier schon richtig geschrieben wurde: Eine "Rolex" ist jene bekannte Schweizer Uhr, es ist keineswegs notwendig, "echte Rolex" zu schreiben, nur weil es auch gefälschte gibt.

Ich denke, ihr werdet euch schon einigen. Rein rechtlich könntest Du aber bishin zur Betrugsvermutung gehen. Mit Sicherheit hat die Ware jedenfalls nicht die zugesicherten Eigenschaften, also ist der Kaufvertrag nichtig.

Olaf19 minbari „Muß hier glatt neu posten, da ich wohl den Rahmen gesprengt habe... 2. Ist der...“
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Hi Minbari,

alles sehr interessant, was du schreibst - vielen Dank für die Infos... mal eine Frage:

> Ist der Gerichtsstand immer der Wohnort des Beklagten, also müßtest Du mit Deinem Anwalt
> zu seinem heimatlichen Gericht reisen (auch hier natürlich ein hoher Kostenfaktor).


Das ist bei sog. "einseitigen" Handelsgeschäften so, wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft. Gilt das aber auch für Geschäfte unter Privatpersonen? Da bin ich mir im Augenblick nicht ganz sicher.

CU
Olaf

minbari Olaf19 „Gerichtsstand“
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Ja, das gilt auch bei Geschäften unter Privatpersonen...

minbari

Kolti minbari „Muß hier glatt neu posten, da ich wohl den Rahmen gesprengt habe... 2. Ist der...“
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Der Gerichtsort ist bei Kauf und Verkauf der Erfüllungsort und das ist die Stelle, wo das Teil hin verkauft wurde.

Mal eion bißchen Internetrecht lesen.

Olaf19 Kolti „Da irrt der minbari“
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Das hat aber nichts mit Internetrecht zu tun, sondern mit BGB und HGB. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind unter Kaufleuten frei vereinbar, nur beim einseitigen Handelskauf (Kaufmann verkauft an Privatperson) ist der Gerichtsstand immer der Wohnort des Käufers (Verbraucherschutz).

CU
Olaf

out-freyn Kolti „Da irrt der minbari“
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Warenschulden sind aber Holschulden. Daher ist der Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers.

Olaf19 out-freyn „Antwort“
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...ob all diese Überlegungen nicht völlig irrelevant sind. So wie Markus Klümper den Verkäufer beschreibt, ist das kein professioneller Händler sondern ein Otto Normalverbraucher. Somit liegt auch kein einseitiger Handelskauf vor, sondern ein Geschäft zwischen Privatleuten - da kann man die Regelungen des HGB ohnehin nicht anwenden.

Der Satz "Warenschulden sind Holschulden" gilt m.E. nur unter Kaufleuten nicht aber, wenn einer der Beteiligten Endverbraucher ist.

CU
Olaf

out-freyn Olaf19 „Ich frage mich gerade...“
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Stimmt nicht - dies gilt insbesondere für Geschäfte zwischen Privatleuten, aber auch für einseitige Handelskäufe. Wäre dem anders, dürfte der Käufer nicht mit den Versandkosten belastet werden, da der Verkäufer ja die gesetzliche Pflicht hätte, am Wohnort des Käufers zu leisten...

Nehmen wir mal an, eine Person aus Hamburg kauft etwas bei einer Person aus Stuttgart. Erfüllungsorttechnisch sieht das dann folgendermaßen aus:

Käufer - Hamburg - Erfüllungsort für die Zahlung (Geldschulden = qualifizierte Schickschulden)
Verkäufer - Stuttgart - Erfüllungsort für die Lieferung

Beim Versendungskauf kommt noch ein weiteres hinzu, nämlich der sog. Leistungsort: Leistungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird (Hamburg), während der Erfüllungsort der Ort ist, an dem der Schuldner seinen Vertrag erfüllt hat (Stuttgart, lt. § 447 BGB).

Dies hat erhebliche rechtliche Bedeutung:

Der Versand (auf Verlangen des Käufers) ist lediglich eine Nebenpflicht des Kaufvertrages. Die Besonderheiten des Versendungskaufs sind in den §§ 447 und 448 BGB geregelt:

Ist ein Versendungskauf vereinbart, so trägt der Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache auf dem Transportweg (Transportgefahr).
Ihm fallen auch die Kosten des Transports zur Last (§ 448 Absatz 1, 2. Halbsatz BGB).
Der Verkäufer muss die Sache am Erfüllungsort aber an einen sorgfältig ausgewählten Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Versendungsausführung bestimmte Person übergeben (§ 447 Abs.1 BGB).

Beim Versendungskauf hat der Käufer auch dann den vollen Kaufpreis zu bezahlen, wenn die Sache beim Transport zerstört oder beschädigt wird.
Weicht der Verkäufer allerdings ohne dringenden Grund von einer vom Käufer angegebenen Versandart ab (z. B. unversichertes statt versichertes Paket), hat er den daraus entstehenden Schaden zu tragen.

Gemäß § 474 Absatz 2 BGB findet die Gefahrtragungsregelung des §447 BGB beim Verbrauchsgüterkauf jedoch keine Anwendung.
Kauft also ein Verbraucher von einem Unternehmer einen Gegenstand, so hat in jedem Fall der Versender - und nicht der Käufer - die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung während des Transports zu tragen.

Olaf19 out-freyn „Antwort“
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> Wäre dem anders, dürfte der Käufer nicht mit den Versandkosten belastet werden,
> da der Verkäufer ja die gesetzliche Pflicht hätte, am Wohnort des Käufers zu leisten...


"Gesetzliche Pflichten" im eigentlichen Sinne sind das aber nicht - es ist lediglich so, dass gesetzliche Regelungen aus dem BGB dann greifen, wenn im Kaufvertrag eine entsprechende Vereinbarung fehlt. Nur beim einseitigen Handelskauf gibt es - aus Gründen des Verbraucherschutzes - Regelungen, die nicht einfach per AGB außer Kraft gesetzt werden können, z.B. dass der Gerichtsstand am Ort des Käufers liegen muss.

Danke aber für die Paragrafen... ich hatte immer nur nach "Gerichtsstand" und "Erfüllungsort" gesucht - auf die naheliegende Idee mit dem "Versendungskauf" war ich nicht gekommen :-)

THX
Olaf

Kolti Olaf19 „Vertragsfreiheit“
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Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die versprochene Leistung vorzunehmen hat. Bei Bringschulden liegt der Erfüllungsort am Ort des Gläubigers, bei Holschulden am Ort des Schuldners.

Loopi© minbari „Muß hier glatt neu posten, da ich wohl den Rahmen gesprengt habe... 2. Ist der...“
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Das es sich um geringen Streitwert handelt, wird es bei einem Amtsgericht landen, dort gibt es keinen Anwaltszwang, man kann sich selber vertreten, habe ich auch schon erfolgreich gemacht.

counselor minbari „Muß hier glatt neu posten, da ich wohl den Rahmen gesprengt habe... 2. Ist der...“
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Der Gerichtsstand ist nach § 29 I ZPO der Wohnsitz des Käufers.
http://www.r-archiv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1123
Entscheidend ist, wo der Leistungsort ist. Der ist bei der Rückabwicklung von Verträgen (großer Schadenersatz, gesetzlicher Rücktritt) der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (vgl. Palandt-Heinrichs, § 269 Rz. 15 mwN).

Anonym Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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>>> Notebook Ledertasche

Hochwertige sehr gut erhaltene ältere gepolsterte Tasche für Notebooks aus dickem Leder.

Innenmaß ca. 260mm x 330mm

Klettverschlußbefestigung für Notebook, Innenfach für z.B. Akku, Handbuch oder Software, Aussenfach, Tasche ist gepolstert.



Dünnes Kunstleder ist definitiv nicht mit dickem Leder einer hochwertigen Tasche gleichzusetzen.
Dawson Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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ich glaube die gleiche Tasche habe ich vor längerer Zeit mal bei Media Markt für 10 € gesehen

Pumbo Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Bleibt immer noch eine Anzeige weg. Betrugs. Kostet nichts mit hohem Spaßfaktor. Und ebay selbst kann man ja daraufhin auch gleich noch einschalten.

Alf 123 Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Das man sich über einen "Fehlkauf", oder über einen Artikel der nicht der Beschreibung entspricht ärgert ist mehr als verständlich !
Entspricht der Artikel aber hier nicht der Beschreibung ?
Ich bin mir in diesem speziellen Fall nicht sicher.
Gerade beim Material "Leder", wo es so viele verschiedene Arten und Sorten gibt. Es gibt minder- bis hochwertiges "echtes" Leder, genau so wie minder- bis hochwertiges Kunstleder. (welches manchmal tatsächlich nur schwerlich von echtem zu untzerscheiden ist)
Ich hab mir mal die Zeit genommen und diverse Kataloge gewälzt. In einigen Fällen stehen Artikel aus LEDER zum verkauf, wo erst in der ausführlichen Beschreibung kurz auf Kunstleder hingewiesen wird. Wenn es "echtes Leder" ist, wird es im alles Fällen auch dementsprechend angepriesen.
Wie es sich rechtlich verhält ist eben nun die Frage.

Wie sich der Verkäufer im Nachhinein verhält ist eine ganz andere Sache.
Aussprüche wie "er wäre selbst oft genug mit Schrott abgespeist worden und das wäre bei Ebay halt normal und ich sollte mich nicht so anstellen..." sind UNTERSTE SCHUBLADE !
Das hat mit Dir und dem Verkauf eines Artikels an Dich absolut nix zu tun.
Da er ebay als Handelsplattform des Betrugs ansieht, würde ich dieses Zitat mal ebay zukommen lassen ! Die werden sich freuen !
Da er mit diesem Ausspruch klar macht das er bereit ist im Zweifelsfall zu betrügen, kann dies mit einer (befristeten?)Sperre bei ebay geahndet werden. Ebenfalls solltest Du ebay darüber informieren, das Du an die Öffentlichkeit gehst und Dich notfalls an die Medien wendest, sollte ebay den Fall ignorieren. Da immer wieder Negativ-Schlagzeilen auftauchen, und ebay dadurch unter einer recht Hohen kontrolle steht, werden sie diese scheuen und versuchen den Fall aus der Welt zu schaffen.
Ich habe damit jedenfalls gute Erfahrungen gemacht.

Versuche eine "gütliche" Einigung (Rücknahme, Preisnachlass, Wandlung), ansonsten bleibt bei einem Streitwert von 16,50 lediglich eine negative Bewertung und eben die Info an ebay.

Good Luck !

Markus Klümper Alf 123 „Das man sich über einen Fehlkauf , oder über einen Artikel der nicht der...“
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Hi Alf!

Danke für Deinen ausführlichen Kommentar. In der Tat ist es so daß es bei Ebay kaum möglich ist eine echt-Leder-Tasche zu kaufen. Selbst bei den gewerblichen Verkäufern die größere Stückzahlen Neuware anbieten wird Schmuh getrieben. Da steht Leder in der Überschrift (durch Suchbegriff ECHT LEDER gefunden!!!!), und versteckt im text steht dann da "fast wie Leder". Der Burner waren Angebote von Markentaschen, die der Hersteller als "Materialmix" anbietet und für mehr Geld auch als Komplettleder, werden einfach als "Echt-leder" verkauft. Langsam hab ich die Fresse voll. Ich will doch einfach nur eine geräumige Ledertasche haben. Es ist zum verzweifeln. Außerdem ist es ein Armutsszeugnis dass in diesem Land selbst Außenstehende die nix mit der Sache zu tun haben für irre Summen Abmahnungen wegen kleinster unwesentlicher Wettbewerbsverstöße einklagen und bekommen, und bei offensichtlichen gewerblichen Abzock-versuchen schreitet niemand ein. Tolles Deutschland!!!

Olaf19 Alf 123 „Das man sich über einen Fehlkauf , oder über einen Artikel der nicht der...“
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Das ist schon richtig, dass es bei Leder eine Vielzahl an Arten und Sorten gibt. Die haben aber alle eines gemeinsam: Sie sind *echt*! "Kunstleder" hingegeben ist überhaupt kein Leder, sondern eher eine Art Kunststoff; es heißt nur Kunst*leder*, weil es mit Leder eine gewisse Ähnlichkeit hat.

Die Auswirkungen auf den Wert und damit auf den Preis sind also ganz erheblich; so etwas kann man sich als Käufer nicht bieten lassen.

CU
Olaf

Sesselpuppser Alf 123 „Das man sich über einen Fehlkauf , oder über einen Artikel der nicht der...“
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Ha, da kann ich nur lachen!

Habe im Dezember bei einem "Händler" Spielzeug günstig ersteigert!
Erst kam die Ware nicht, dann habe ich mehrmals gemailt. Die Reaktion darauf war, das ich mich am TELEFON anpöbeln lassen musste.

Als ich dann in vernünftigem Ton zu verstehen gegeben habe, das ich dann Anzeige erstatten würde, wurde mir nur gesagt, dass diese Ware dann halt durch höhere Gewalt "verschwunden" wäre!

Das ganze an ebay weitergeleitet und ich warte bis heute auf eine Antwort von denen!

Und wegen ein paar Euro werde ich weiß Gott nicht den Veitztanz aufführen und ebay sind Kunden, die eine gewisse Anzahl an Bewertungen haben lieber, wie einer, der nur ein paar hat. Ich habe seitdem nichts mehr über ebay gemacht, obwohl mein Account Blütenweiss ist!

Kolti Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Alf 123 Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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" ist der Gerichtsstand immer der Wohnort des Käufers (Verbraucherschutz)."
sofern in den AGB´s nicht anders vereinbart.........
Olaf19 Alf 123 „ ist der Gerichtsstand immer der Wohnort des Käufers Verbraucherschutz . sofern...“
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M.E. ist es nicht erlaubt in den AGBs etwas anderes zu vereinbaren - wohlgemerkt, wenn der Käufer Endverbraucher ist. Aber... "I am not a lawyer".

CU
Olaf

Keuper Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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@olaf...
sorry falsch - eben gerade nicht - das Zauberwort heisst "Individualabrede" und die geht vor allem (kann in Einzelfällen sogar gegen gängiges Recht verstossen) - insbesondere den vorgedruckten (AGB's) - das wissen die meisten auch, deshalb mögen viele Unternehmen diese kleinen Änderungen und Streichungen ihrer Kunden nicht besonders und verbreiten gern die Mär das eine Änderung vom Formularvertrag nicht möglich sei.

Also noch einmal insgesamt, wenn man nach einer Definition von Leder surft findet man bei Rolf Benz (ich denke nicht der schlechteste Möbelhersteller) folgende Definition:
Leder ist die allgemeine Bezeichnung für gegerbte Häute und Felle von zahmen oder wildlebenden Tieren, deren ursprüngliche Faserstruktur im wesentlichen erhalten bleibt..., für einen derart häufig in der Industrie verarbeiteten Stoff gibt es m.E. auch 100% eine DIN/EN.

Allgemein bin ich der Auffassung das solch Leuten die versuchen andere plump über den Tisch zu ziehen das Handwerk mit allen Mitteln zu legen ist - egal ob es nun um 20EUR oder 200.000 geht, das hat eben auch Signalwirkung - wenn du allerdings keinen Rechtsschutz hast, dann würde ich es aber auch bleiben lassen - dann würde ich aber zumindest die hier beschriebenen Register ziehen - so etwas darf eben keinen Spass machen.
BdT Keuper

Olaf19 Keuper „@olaf... sorry falsch - eben gerade nicht - das Zauberwort heisst...“
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> das Zauberwort heisst "Individualabrede" und die geht vor allem (kann in Einzelfällen
> sogar gegen gängiges Recht verstossen) - insbesondere den vorgedruckten (AGB's)


Grundsätzlich ist das richtig - es gibt aber eine Art "AGB-Recht", die bestimmte Abweichungen in AGBs von gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich verbietet - zumindest gegenüber Endverbrauchern.

Was das im einzelnen ist, kann ich aus dem Hut nicht sagen, könnte aber zuhause mal nachschauen. Das interessiert mich jetzt auch...

CU later
Olaf

Keuper Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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@olaf - richtig - "von gesetzlichen Bestimmungen" - das sind dann aber richtige Kracher also so richtig illegale Sachen - die Latte liegt hoch. Brauchst aber nicht schauen - ich streiche einfach Passagen die mir nicht passen - Namenszeichen und Datum daneben - neuen Text von Hand dazu - fertig. Das gibt entweder Gezeter oder der Vertrag kommt nicht zustande - ist doch aber im Grunde auch nicht schlimm man passt halt nicht zueinander - Güter und Dienstleistungen gibt es heute an jeder Ecke.

... insgesamt habe ich eher die Befürchtung das die grosse ebay-Blase über kurz oder lang, ähnlich wie der "Dot.Com" Börsencrash, platzt (vgl. den weiteren Artikel auf dieser Seite).
Da verzetteln sich sogenannte "Geschäftsleute" oder auch Powerseller mal kurz im Gestrüpp des deutschen Rechts und deren Kunden kaufen zu Preisen in keinem Verhältnis zum Produkt stehen - das Angebot wird immer undurchschaubarer. Das Ding ist bald wie ein Fussball ohne Luft.

That's my view
BdT Keuper

Es reicht nicht sich keine Gedanken zu machen - man muss auch unfähig sein sie auszudrücken

N.S. - wie kriegst du eigentlich immer den Fusstext bei dir hin???

Olaf19 Keuper „@olaf - richtig - von gesetzlichen Bestimmungen - das sind dann aber richtige...“
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Hi keuper,

> ist doch aber auch nicht schlimm, man passt halt nicht zueinander - Güter und Dienstleistungen gibt es heute an jeder Ecke.

Das wiederum kann man nur unterstreichen :-) Wg. der platzenden ebay- Blase, ehrlich gesagt... ich kanns nur wünschen. Wenn man heutzutage kein ebayer ist, hat man praktisch keine Chance mehr, noch Sachen zu vertickern. Der ganze Gebrauchtmarkt, wie es ihn bis vor ein paar Jahren noch z.B. in Fachmagazinen gegeben hat, ist inzwischen platt.

Wenn man aber bei ebay zu vernünftigen Preisen verkaufen will, braucht man ein positives Bewertungsprofil - nur, das hat man erst, wenn man schon eine ganze Latte Sachen verkauft hat... es gibt aber Leute, die nur ab und an mal etwas verkaufen wollen, womöglich etwas Wertvolles (Elektronik, Studio-Equipment) - das kann man dann glatt vergessen.

Wegen der Nickles-Signaturen: Die Funktion findest du etwas versteckt im Mickles-Menü unter: Mitglieder-Support > Visitenkarte ändern > Signatur ändern. Am Anfang solltest du mindestens einen Break-Tag (<br>) und eine durchgezogene Linie einfügen (<hr>), damit sich die Signatur gut abhebt vom Inhalt deines Postings.

"Es reicht nicht sich keine Gedanken zu machen - man muss auch unfähig sein sie auszudrücken" - das hat doch wirklich was ;-)

CU
Olaf

Keuper Nachtrag zu: „@olaf - richtig - von gesetzlichen Bestimmungen - das sind dann aber richtige...“
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Hi Olaf, danke - ich bin voll deiner Meinung - der Markt ist völlig kaputt - entweder denken irgendwelche Typen/innen sie könnten ihren Schrott für gutes Geld verkaufen oder du bekommst für gute Ware keinen Heller. Ich bin halt etwas einfacher gestrikt (komme ja vom Lande) - bei uns macht man halt noch viel selbst - ich suche seit einem Jahr einen keinen PKW-Anhänger - als Standby so für keine Transporte - denn ich hab ja schon einen Tandem - ich sag mal die Schallmauer liegt beim halben EK-Praktiker rund 200EUR - gibts praktisch nicht... da steigern die Leute für 25 Jahre alte Kisten bis auf diese Höhe - einfach irre.

Kehrseite: mein Schwiegerpapa hat einen echten antiken Schrank - beobachtest du da die Auktionen gehen die Dinger entweder unter die Decke oder sie beiben im 150EUR Bereich - wir wollten aber nicht pokern sondern einfach nur fair für beide Seiten verkaufen - da der Markt von dem du sprachst qausi weggebrochen ist scheint das im Moment aussichtslos.

Für meinen 900er voll funktionstüchtigen Athlon werd ich wohl mit meiner halber Neupreis Theorie nie ein Board bekommen - so werde ich ihn feierlich im Garten begraben;-)

So muss jetzt ins Bett morgen gehts nach Lüneburg
CU
Keuper

Markus Klümper Keuper „Hi Olaf, danke - ich bin voll deiner Meinung - der Markt ist völlig kaputt -...“
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Hi Keuper!

Ich würde mir an Deiner Stelle für den Athlon einfach ein Nagelneues Asrock-Board holen. Kosten weit weniger als 30 Euro und dank Sockel-A ist das mit der Abwärtskompatibilität kein Problem!

SchwedeII Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Na, lasst Euch ruhig aus!!!
1. Kann jeder die "nur sofort kaufen" Funktion benutzen.
2. Sollte man sich die Beschreibung genau durchlesen. Meinung hin oder her, Leder ist nun mal 'ne Oberkathegorie geworden, die sich in Kunst- und Echt-Leder teilt. Dann ght's weiter in die einzelnen Sorten. Sicherlich kann man Fragen an den Verkäufer stellen, wenn einem das nicht ganz klar ist.
Beispiel: Ich hatte einen Atari zum Verkauf. Dabei gehöre ich nicht zu den Powersellern. Um die Funktionsfähigkeit aufzuzeigen hab ich 'ne NOVA Grfikkarte eingebaut und 'nen Flat angeschlossen. Ich hatte keinen original-Monitor da. Obwohl in der Beschreibung ganz klar richtig gestellt, dass NOVA und Flat nicht dabei sind, hat ein Franzose wie ein kaputter mitgeboten. Klar, er konnte die Beschreibung nicht lesen. Aber wenn er nicht verstanden hat, worum es geht, warum bietet er dann? Seit dem gehen nur noch deutschsprachige Bieter.
Versteht mich nicht falsch, ich mag unlautere Geschäftsmethoden auch nicht, aber wenn ich was suche finde ich es bei Ebay, aber ich lese mir die Beschreibungen genau durch, wenn ich Fragen habe, stelle ich diese und wenn ich nicht sicher bin, lasse ich's eben. Ein bisschen muss nun mal jeder selbst aufpassen, das ist zwar auch keine Garantie dafür, dass immer alles glatt läuft, wer [b]nichts[/b] macht, macht nichts verkehrt, aber es lässt sich alles im Rahmen halten.

Tom West SchwedeII „Na, lasst Euch ruhig aus!!! 1. Kann jeder die nur sofort kaufen Funktion...“
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Hi schwedeii,

dem muss ich leider widersprechen. Leder ist keine Oberkategorie, ausser für die ledertypischen Unterscheidungen nach Tierart, Gerbung, Zurichtung, Verwendungszweck und Färbung. Leder ist ganz klar definiert als gegerbte Tierhaut. Leder ist ein Naturprodukt. Kunstleder war noch nie Leder, sondern ist Kunststoff (i.d.R. PVC) mit Ledereigenschaften. Kunstleder wird als Ersatz für Leder verwendet, weil es kostengünstiger ist. Aber eben nur als Ersatz. Das kannst Du in jedem vernünftigen Wörterbuch eruieren. Auch im Sprachgebrauch ist Leder Leder und nicht Kunstleder. (Ich hab mir ne neue Ledertasche gekauft. Ach ja, ist sie aus Nubuk- oder Kunstleder?)

Die von den Herstellern benutze Bezeichnung "echtes" Leder oder "genuine" leather dient ausschließlich dem Zweck, bei einer optischen Untersuchung der Ware festzustellen, ob Leder oder Kunstleder verarbeitet wurde, was aufgrund der Qualität von Kunstleder nicht immer einfach zu unterscheiden ist. Bei Schuhen wirst Du häufig feststellen, dass dort lediglich die Bezeichnung "Obermaterial Leder" ohne den Zusatz "echt" enthalten ist. Bei diesen Schuhen besteht das Untermaterial i.d.R. aus Kunststoffen, das Obermaterial aus "echtem" Leder, auch wenn die Zusatzbezeichnung nicht enthalten ist.

Um bei obiger Diskussion über Gold einzuhaken. Katzengold ist auch nicht Gold (gehört auch nicht in die Kategorie Katzen), auch wenn die Bezeichnung im Namen steht. Wenn Gold angeboten wird, muss es ausschließlich (ausgenommen bei Vergoldungen) aus Aurum sein und nicht aus Pyrit (FeS2).

Markus hat die Angebot so gelesen, wie sie ausgeschrieben war. Und dort ist die Rede ausschließlich von Leder, von nichts anderem. Insoweit liegt ein klarer Fall der Täuschung, wenn auch unwissentlich, vor.


Greets
Tom West

herbert55 Markus Klümper „Ebay mit Nörgelei - sind meine Ansprüche zu hoch??“
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Habt Ihr alle einen Knall?

Da wird ne "ALTE LEDERTASCHE" für Startpreis 1,99 verkauft!
Und ihr hängt euch dran auf ob es nun billigstes leder oder billigstes Kunstleder ist!

Eure Ansichten sind sowas von überzogen!

Der clevere Käufer geht in den Laden, schaut sich das Produkt an, was er kaufen will, FASST ES AN, RIECHT DRAN, REIBT SEINE BACKE DRAN und kauft es!

Man geilt sich aber nicht an einem ""superschlechten Foto"" auf, und nur weil einem die Phantasie nach drei Joints vorgaukelt, es sei ne Armani-Tasche mit Brillis drin, setzt man direkt nen huni, so bitte nicht!

!!!SELBER SCHULD!!!
DAS IST HALT DIE GEFAHR WENN MAN AN BILLIGPRODUKTEN NOCH NEN EURO SPAREN WILL!!!

Gruss
sMu

Markus Klümper herbert55 „Habt Ihr alle einen Knall? Da wird ne ALTE LEDERTASCHE für Startpreis 1,99...“
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Also mal gaaaaanz sachte. Erstens mal ist unverschämt mir den "Genuß" von drei Joints vorzuwerfen. Zweitens geile ich mich nicht an einem schlechten Foto auf, zumal das Foto überdurchschnittlich ordentlich ist. Drittens ist der Startpreis nicht erheblich. Entweder DU hast eine Abneigung gegen Versand- und Gebrauchthandel oder Du hast das Ebay-Prinzip bis heute nicht begriffen. Der Startpreis ist völlig unerheblich. Außerdem wollte ich nicht "nen Euro" sparen sondern habe eindeutig AUFGRUND FALSCHER BESCHREIBUNG zuviel geboten. Komischerweise passieren solche Sachen nur bei EDV-Teilen. Im Foto-Sektor sind die Ebayer wesentlich seriöser. Dort habe ich noch keinen Reinfall erlebt, sogar Fototaschen (auch wertvolle!) habe ich bei Ebay gekauft und war immer sehr zufrieden. Und nochwas: Ich will keine Armani-Tasche mit Brillis sondern nur eine Ledertasche, die ich gebraucht für Geld und gute Worte nicht bekomme. Grundsätzlich hat jeder die Pflicht seine Sachen bei Ebay wahrheitsgemäß zu beschreiben. Tut er es nicht ist es Beschiss. Alles in allem stehst DU mit DEINER Meinung zum Glück ziemlich alleine da, so wie sich die Reaktionen hier lesen. Übrigens habe ich nie geraucht und verabscheue Drogen.

homerduff20 Markus Klümper „Also mal gaaaaanz sachte. Erstens mal ist unverschämt mir den Genuß von drei...“
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Reg dich nicht auf, ist wohl der Allmächtige in einem neuen Gewand!

Cool-Down!