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§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG

ThomasS / 17 Antworten / Flachansicht Nickles
Gesetz über Urheberrecht und verwandteSchutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) » Erster Teil. Urheberrecht » Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts

§ 69.

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) » Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte » Vierter Abschnitt. Schutz des Herstellers von Tonträgern


§ 85.

(1) 1Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten. 2Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. 3Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) 1Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, jedoch bereits fünfundzwanzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist. 2Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

(3) Die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Teils mit Ausnahme des § 61 sind sinngemäß anzuwenden.



Qelle: http://www.gesetze.2me.net/urhg/index.html


(2) Verstehe ich so, das alles an Musik welche vor mehr als 25 Jahren auf Tonträger erschienen ist, frei kopiert und getauscht werden darf!

Also jede Musik die vor 1980 veröffentlicht wurde.

Grüsse, und viel Spass beim File-Sharing, von ThomasS
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rill Olaf19 „möchtergern juristen- lasst es doch einfach mit dem saugen?!?“
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Allerdings müsste man sich dann vergewissern, dass der Tonträger in der Zwischenzeit nicht wieder aufgelegt worden ist...

Das glaube ich nicht! Ich denke mal, daß die Erstveröfftlichung einer Aufnahme entscheidend ist und daß von diesem Zeitpunkt an die 50 Jahre laufen. Anders wäre es nicht zu erklären, daß z. B. Naxos bereits begonnen hat, in der Serie Naxos Historical Aufnahmen von Maria Callas, Beecham, Szell, Tebaldi, Menuhin, Casals, Horowitz, Heifetz u. a. zu veröffentlichen.

Ich hatte auch einen Artikel gelesen, wo erwähnt wurde, daß die folgenden Jahre für Klassikfreunde sehr interessant werden ... nach und nach werden die Aufnahmen aus der Stereo-Anfangszeit "frei", sofern auch die 70 Jahre bezüglich Komposition/Text abgelaufen sind. Die Aufnahmen können paktisch von jedemann veröffentlicht werden und dem P2P-Tausch steht auch nichts im Wege!

Legendäre Aufnahmen aus dem "Goldenen Zeitalter der Stereotechnik" werden vermutlich bald in den Wühltischen der Warenhäuser und Supermärkte zu finden sein ...


rill
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