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§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG

ThomasS / 17 Antworten / Baumansicht Nickles
Gesetz über Urheberrecht und verwandteSchutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) » Erster Teil. Urheberrecht » Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts

§ 69.

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG) » Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte » Vierter Abschnitt. Schutz des Herstellers von Tonträgern


§ 85.

(1) 1Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten. 2Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. 3Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.

(2) 1Das Recht erlischt fünfundzwanzig Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers, jedoch bereits fünfundzwanzig Jahre nach der Herstellung, wenn der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist. 2Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

(3) Die Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Ersten Teils mit Ausnahme des § 61 sind sinngemäß anzuwenden.



Qelle: http://www.gesetze.2me.net/urhg/index.html


(2) Verstehe ich so, das alles an Musik welche vor mehr als 25 Jahren auf Tonträger erschienen ist, frei kopiert und getauscht werden darf!

Also jede Musik die vor 1980 veröffentlicht wurde.

Grüsse, und viel Spass beim File-Sharing, von ThomasS
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Onkel25Gandalf ThomasS „§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG“
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Hallo Thomas,

(1) In der aktuellen Fassung des § 85 II erlischt das Recht des Tonträgerherstellers erst nach 50 Jahren: Siehe z.B. hier: http://www.jusline.de/Verwertungsrechte_85_UrhG.html#

(2) Der § 85 an sich schützt nur das Recht des Tonträgers an seiner unternehmerischen Leistung. Das erlischt nach 50 Jahren. Das Urheberrecht des Komponisten erlischt allerdings erst 70 Jahre nach dessen Tod (§ 64). Also darfst du die Musik auch nicht "frei kopieren und tauschen".

beste Grüße
Mario

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Onkel25Gandalf Nachtrag zu: „Hallo Thomas, 1 In der aktuellen Fassung des 85 II erlischt das Recht des...“
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zu (2) natürlich nicht das Recht des Tonträgers, sondern des Tonträgerherstellers...

Mario

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ThomasS Onkel25Gandalf „zu 2 natürlich nicht das Recht des Tonträgers, sondern des...“
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Danke für die Info und den Link.
Bin davon ausgegegangen, dass die Texte von "gesetze.2me" aktuell sind, was demnach nicht der Fall ist.
Werde es wieder aus meiner Linksammlung streichen.

Grüsse, ThomasS

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robinx99 Onkel25Gandalf „Hallo Thomas, 1 In der aktuellen Fassung des 85 II erlischt das Recht des...“
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Hi,
kannst du mir vieleicht auch die frage beantworten, worin genau der unterschied besteht zwischen dem ablaufen der Verwertungsrechte (50 jahre nach erscheinen des tonträgers) und ablaufen des urheberrechts (70 jahre nach dem tod des künslers). Vorallem auch in bezug hierauf http://www.golem.de/0407/32602.html denn dort wurde ja behauptet, das songs der beatles frei verfügbar werden.
Was passiert mit songs die älter als 50 jahre sind, aber der künstler noch keine 70 jahre tod ist? Wer darf diese Songs verbreiten (die rechte des Tonträgerherstellers sind abgelaufen, aber die urheberrechte des authors sind noch aktiv)

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Onkel25Gandalf robinx99 „Hi, kannst du mir vieleicht auch die frage beantworten, worin genau der...“
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Hallo Robin,

Das Urheberrecht hat nicht zwangsläufig der Künstler inne, sondern der Schöpfer des Liedes, also Texter/Komponist. Diese Personen sind ja heute nur noch selten identisch.

Der Tonträgerhersteller genießt dahingehend Schutz, dass niemand die von ihm hergestellten CDs etc. einfach kopiert. Schließlich hat er auch Arbeit (unternehmerische Leistung) investiert, indem er die Lieder zusammegestellt, auf die CD gepresst, ein Cover hat entwerfen und drucken lassen, etc. Bösen Menschen sollen sich nicht einfach an dieser Arbeit bereichern.

Der Urheber (Komponist/Texter) hat das Urheberrecht an dem Stück an sich, also an dem Lied X. Nicht an dem Lied X in der Form und Zusammenstellung auf der CD Y. Da das Komponieren (unter Umständen) ein hochgeistiger Prozess ist (naja, bei moderner Musik vielleicht nicht unbedingt mehr...) genießt er auch längeren Schutz, im Gegensatz zur rein handwerklichen Leistung des Tonträgerherstellers.

Diese Rechte des Urhebers und des Tonträgerherstellers existieren nebeneinander. Die Probleme der Tonträgerindustrie erklär ich mir so, dass ihnen ihr eigenes Recht wegbricht.

Die Urheberrechte bleiben bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erhalten und werden durch diesen oder dessen Erben durchgesetzt.

Verbreiten darf die Lieder entweder der Urheber oder wie wohl häufiger derjenige, der die Lizenz dafür vom Urheber erworben hat.

Gruß Mario

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robinx99 Onkel25Gandalf „Hallo Robin, Das Urheberrecht hat nicht zwangsläufig der Künstler inne,...“
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Hallo onkel25gandalf,
also so wie ich die aussage jetzt verstehe, würde das jetzt folgendes bedeuten. Eine Schallplatte die älter als 50 jahre ist darf man kopieren (evtl. auch verbreiten?), da der Urheber nicht das recht an der zusammenstellung und form des Liedes auf der Schallplatte hat und die Rechte des Tonträgerherstellers, die vor Kopien schützen sind abgelaufen. Aber aufgrund des Urheberrechts des Künstlers, darf man das lied wohl nicht Covern oder bearbeiten oder sonst irgendwie verändern.

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Olaf19 ThomasS „§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG“
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Es kann ja sein, dass ein Tonträger z.B. aus den 50er Jahren später wieder aufgelegt wird, evtl. in anderer Ausstattung - dann beginnt die Frist von neuem!

Interessant wäre das eh nur für klassische Musik, da die Komponisten i.d.R. länger als 70 Jahre tot sind (außer bei moderner Musik - Schostakowitsch z.B. ist erst 1975 gestorben). Ansonsten ist die Musik ja immer noch urheberrechtlich geschützt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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soulseeker93 ThomasS „§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG“
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Olaf19 soulseeker93 „möchtergern juristen- lasst es doch einfach mit dem saugen?!?“
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Moin Soulseeker,

klar kann man die Saugerei komplett unterlassen und damit allen etwaigen Schwierigkeiten aus dem Wege gehen... aber wenn es Fälle gibt, in denen das Saugen legal ist, warum nicht? Man muss eben nur wissen, dass dafür Bedingungen erfüllt sein müssen, die einen Großteil der Musik unter den Tisch fallen lassen: Moderne Klassik, Jazz und alles was danach kommt, fällt schon mal flach.

Aufnahmen von klassischer Musik aus den frühen 50er Jahren: Könnte hinhauen, nach 50 Jahren gelten die Leistungsschutzrechte als abgelaufen. Allerdings müsste man sich dann vergewissern, dass der Tonträger in der Zwischenzeit nicht wieder aufgelegt worden ist...

Denke mal, für die meisten von uns bleibt unter dem Strich nicht allzu viel übrig.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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rill Olaf19 „möchtergern juristen- lasst es doch einfach mit dem saugen?!?“
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Allerdings müsste man sich dann vergewissern, dass der Tonträger in der Zwischenzeit nicht wieder aufgelegt worden ist...

Das glaube ich nicht! Ich denke mal, daß die Erstveröfftlichung einer Aufnahme entscheidend ist und daß von diesem Zeitpunkt an die 50 Jahre laufen. Anders wäre es nicht zu erklären, daß z. B. Naxos bereits begonnen hat, in der Serie Naxos Historical Aufnahmen von Maria Callas, Beecham, Szell, Tebaldi, Menuhin, Casals, Horowitz, Heifetz u. a. zu veröffentlichen.

Ich hatte auch einen Artikel gelesen, wo erwähnt wurde, daß die folgenden Jahre für Klassikfreunde sehr interessant werden ... nach und nach werden die Aufnahmen aus der Stereo-Anfangszeit "frei", sofern auch die 70 Jahre bezüglich Komposition/Text abgelaufen sind. Die Aufnahmen können paktisch von jedemann veröffentlicht werden und dem P2P-Tausch steht auch nichts im Wege!

Legendäre Aufnahmen aus dem "Goldenen Zeitalter der Stereotechnik" werden vermutlich bald in den Wühltischen der Warenhäuser und Supermärkte zu finden sein ...


rill
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Olaf19 rill „Fristen nach Veröffentlichung einer Aufnahme ...“
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Hi rill,

die Information, dass die 50-Jahresfrist bei Wiederveröffentlichung des Tonträgers von vorn beginnt, stammt - meine ich - von einem GEMA-Mitarbeiter. Ich hatte vor einiger Zeit mal beruflich mit einer solchen Anfrage zu tun; ist aber schon eine Weile her, bin mir daher nicht 100% sicher.

> Anders wäre es nicht zu erklären, daß z. B. Naxos bereits begonnen hat, in der Serie Naxos Historical Aufnahmen von
> Maria Callas, Beecham, Szell, Tebaldi, Menuhin, Casals, Horowitz, Heifetz u. a. zu veröffentlichen.


Ein anderer Erklärungsansatz wäre, dass Naxos die Lizenzen dafür günstig erworben hat.

Ich kann mir natürlich nur wünschen, dass du recht hast. Wenn eine Tonaufnahme über 50 Jahre alt ist, kann man davon ausgehen, dass die beteiligten Künstler lange genug Gelegenheit hatten, ihre Tantiemen daran zu verdienen - viele von ihnen werden nach dieser langen Zeit gar nicht mehr am Leben sein. Es wäre daher nur recht und billig, diese Musik zur beliebigen Verwendung frei zu geben, anstatt dass die Erbengemeinschaft der damals Beteiligten einen Obulus fürs Nichtstun bekommt.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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gelöscht_84526 soulseeker93 „möchtergern juristen- lasst es doch einfach mit dem saugen?!?“
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Stell dir mal vor, es gäbe keine "Tauschbörsen". Was meinst du, wo die Preise für Tonträger dann heute wären? Ich glaube, für eine CD könnte man dann glatt doppelt soviel bezahlen, wie es heute schon der Fall ist. Wäre doch ein gefundenes Fressen für die MI, denn so geldgeil wie die sind, würden die es doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dahingehend ausnutzen, dass die Preise noch weiter steigen würden, weil man ja ansonsten keine andere Möglichkeit hätte, an die gewünschten Songs zu kommen. Solange es aber noch Möglichkeiten gibt, sich die gewünschten Songs auch auf "kostenlose" Weise zu "besorgen", wird die Industrie sich hüten, die CDs noch teurer zu machen, denn immerhin ist es im Moment noch so, dass trotz Tauschbörsen auch noch CDs legal gekauft werden, was bei einer weiteren Verteuerung dann nicht der Fall wäre, da noch mehr Leute auf Tauschbörsen umsteigen würden. Wie gesagt: Gäbe es die Tauschbörsen nicht, dann würden die Bosse der MI sich wahrscheinlich die Hände reiben und in ihrer Geldgier die Preise noch weiter heraufsetzen.

Wollen wir doch froh sein, dass es die Tauschbörsen gibt. Somit kann man sich (indirekt) dank dieser Tools wenigstens ab und zu noch auf ehrliche Art und Weise eine CD leisten, ohne gleich seinen halben Monatslohn dafür hinzublättern.

Nicht dass du nun denkst, dass ich der "Große Sauger vor dem Herrn" bin. Ich habe nicht einmal DSL :-))

Gruß

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Onkel25Gandalf soulseeker93 „möchtergern juristen- lasst es doch einfach mit dem saugen?!?“
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Hallo soulseeker,

nach erfolgreich abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaften hatte ich mir eigenlich erhofft, mehr als ein "möchter"(sic!)"gern jurist" zu sein. Gut, dass DU mich durch deine klugen Worte eines besseren belehrt hast, bevor ich allzuviel unnütze Zeit in meine Dissertation im Urheberrecht investiert hätte...

Gruß von einem Nicht-Sauger,
Mario

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soulseeker93 Onkel25Gandalf „möchtergern juristen- lasst es doch einfach mit dem saugen?!?“
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Gern geschehen...

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Tilo Nachdenklich ThomasS „§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG“
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Soweit ich weiß, darf man sich aber CDs aus Bibliotheken ausleihen und diese CDs auch aufnehmen, wie auch immer. Genau dafür und für Rundfunk und Fernsehen sind die GEMA-Abgaben auf Tonträger und Hardware gedacht, für eine Privatkopie auf solchen Zugangsweg.

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maurers ThomasS „§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG“
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ohne all di tauschbörsen wäre mancher kleine Tenor nicht so gross herausgekommen ! genauso war es bei windows 3.1, nur durch raubkopien wurde MS gross, und das weiss BG auch, darum lässt er es "zu". (updates etc.)

und sonst sollen sie technisch so weit sein, dass ich auch im laden nur gesuchte stücke kaufen muss und nicht 17 der 20 lieder für die katze gekauft habe.

NEVER touch a running system !
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eidannemo ThomasS „§ 85.Urheberrechtsgesetz - UrhG“
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Dazu sage ich nur DAS HIER (was man net so alles im NET findet *GG):



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