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Zu lange Lieferzeit - Händler lässt mich nicht zurücktreten vom

hansen4 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine DIgitalkamera für 1000 Euro bestellt. Habe also bestellt, der Webseiten status war "Ab Lager lieferbar" - was für mich also heisst, sofort lieferbar. Habe bestellt, dann kam einen Tag später, dass ich das Teil nicht per Rechnung kaufen kann, es ginge nur per Lastschrift. In Ordnung. habe dann eingewilligt. Dann hiess es 1 Tag später, dass das Geräte doch nicht auf Lager sei, und bestellt werden müsse. Das dauere 7 Tage (bis die Ware beim Händler ist) und von dort auch nochmal um die 1-2 Tage zu mir. habe telefonisch nachgefragt, dort bestätigte man mir den langen liefertermin. Ich habe dann ein Fax aufgesetzt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte. Mit Unterschrift und Angabe von Kundennummer und Bestellnummer. Nun hat der Händler gemeint, ich könne nicht mehr zurücktreten. Er liefere dennoch und den Betrag buche er auch ab. Na super. Jetzt hab ich die Kamera aber schon wo anders bestellt, wo sie bereits nächste Woche ankommt und das garantiert. Wie kann ich dennoch vom Kauf zurücktreten? Ich meine, schliesslich war die Angabe auch der Website falsch - was kann ich als Kunde für das Hin und Her ? Ausserdem gilt doch das Fernabsatzgesetzt oder?

GarfTermy Aide „Hat der Händler noch nicht abgebucht, per Fax Abbuchungsgenehmigung zurück...“
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...im prinzip richtig - aber bitte nicht verwechseln:

abbuchungsauftrag - keine rückgabe möglich
lastschriteinzugsermächtigung - 6 wochen frist

meistens handelt es sich um lastschriften, da kann man ohne grund widersprechen.

"...Hinweis: Einschreiben sagt nur, es ist etwas abgegangen, mehr nicht. Einschreiben mit Rückschein sagt (streng genommen) auch nur, es ist ein Umschlag zugegangen. ..."

im prinzip auch richtig - aber...

in deutschland gilt der sogenannte "beweis des ersten anscheins" - das bedeutet, der richter nimmt im zweifel an, das sich in dem umschlag das erforderliche schriftstück befunden hat. ...sonst müßte man wegen jeden kleinkram zum notor oder gericht gehen und einen wirklich amtlichen brief per gerichtsvollzieher zustellen lassen.

;-)

@charlie62 Indronil Ghosh
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