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Zu lange Lieferzeit - Händler lässt mich nicht zurücktreten vom

hansen4 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine DIgitalkamera für 1000 Euro bestellt. Habe also bestellt, der Webseiten status war "Ab Lager lieferbar" - was für mich also heisst, sofort lieferbar. Habe bestellt, dann kam einen Tag später, dass ich das Teil nicht per Rechnung kaufen kann, es ginge nur per Lastschrift. In Ordnung. habe dann eingewilligt. Dann hiess es 1 Tag später, dass das Geräte doch nicht auf Lager sei, und bestellt werden müsse. Das dauere 7 Tage (bis die Ware beim Händler ist) und von dort auch nochmal um die 1-2 Tage zu mir. habe telefonisch nachgefragt, dort bestätigte man mir den langen liefertermin. Ich habe dann ein Fax aufgesetzt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte. Mit Unterschrift und Angabe von Kundennummer und Bestellnummer. Nun hat der Händler gemeint, ich könne nicht mehr zurücktreten. Er liefere dennoch und den Betrag buche er auch ab. Na super. Jetzt hab ich die Kamera aber schon wo anders bestellt, wo sie bereits nächste Woche ankommt und das garantiert. Wie kann ich dennoch vom Kauf zurücktreten? Ich meine, schliesslich war die Angabe auch der Website falsch - was kann ich als Kunde für das Hin und Her ? Ausserdem gilt doch das Fernabsatzgesetzt oder?

charlie62 Jens2001 „@garftermy Du erzählst mal wieder Sch....! @All 1. egal ob man es nun...“
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egal ob man es nun "Abbuchungsgenehmigung" nennt oder Lastschriftseinzugsermächtigung. Auf jeden Fall hat mann 6 Wochen Zeit die Lastchrift ohne Begründung rückbuchen zu lassen!

Du liest die von dir angegebenen Links schon durch? Da steht nämlich folgendes:

Kann ich auch Lastschriften aus Abbuchungsauftrag wegen Widerspruch zurückgeben ?
Nein, das geht wie oben erwähnt nicht. Ich kann aber versuchen, schnellstmöglich den Abbuchungsauftrag zurückzunehmen und meine Bank anweisen, die Belastung zurückzugeben. Da nach Ziffer 9 (2) AGB Belastungsbuchungen erst nach zwei Geschäftstagen endgültig werden müßte so der Auftrag noch storniert werden. Alle müssen aber sehr schnell reagieren und ich habe diese Lösung noch nicht selber in der Praxis probieren müssen


Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
Flapsig formuliert: Ein häufiges Mißverständnis ;-)
Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist (kein Auftrag von ihm an seine Bank, der BGH hat hier die "Genehmigungstheorie" aufgestellt).
BGH-Urteil vom 06. Juni 2000 - XI ZR 258/99




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