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Zu lange Lieferzeit - Händler lässt mich nicht zurücktreten vom

hansen4 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine DIgitalkamera für 1000 Euro bestellt. Habe also bestellt, der Webseiten status war "Ab Lager lieferbar" - was für mich also heisst, sofort lieferbar. Habe bestellt, dann kam einen Tag später, dass ich das Teil nicht per Rechnung kaufen kann, es ginge nur per Lastschrift. In Ordnung. habe dann eingewilligt. Dann hiess es 1 Tag später, dass das Geräte doch nicht auf Lager sei, und bestellt werden müsse. Das dauere 7 Tage (bis die Ware beim Händler ist) und von dort auch nochmal um die 1-2 Tage zu mir. habe telefonisch nachgefragt, dort bestätigte man mir den langen liefertermin. Ich habe dann ein Fax aufgesetzt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte. Mit Unterschrift und Angabe von Kundennummer und Bestellnummer. Nun hat der Händler gemeint, ich könne nicht mehr zurücktreten. Er liefere dennoch und den Betrag buche er auch ab. Na super. Jetzt hab ich die Kamera aber schon wo anders bestellt, wo sie bereits nächste Woche ankommt und das garantiert. Wie kann ich dennoch vom Kauf zurücktreten? Ich meine, schliesslich war die Angabe auch der Website falsch - was kann ich als Kunde für das Hin und Her ? Ausserdem gilt doch das Fernabsatzgesetzt oder?

Jens2001 GarfTermy „@craxy danke für die wiederholung. aber... 1. abbuchungsgenhemigung gibt es...“
Optionen

@garftermy
Du erzählst mal wieder Sch....!

@All

1. egal ob man es nun "Abbuchungsgenehmigung" nennt oder Lastschriftseinzugsermächtigung. Auf jeden Fall hat mann 6 Wochen Zeit die Lastchrift ohne Begründung rückbuchen zu lassen! Einfach zur Bank gehen und sagen "Ich möchte das das zurückgebucht wird!". Und kostet Dir auch nichts(dem andern schon).
Guckst du!


2. Wenn´s ein I-Net-Kauf war schlägt sowieso das Fernabsatzgesetz zu!
D.h mann hat 2 Wochen Rückgaberecht. Also warten bis die Ware kommt und gleich wieder zurückschicken.
Bei so einer obskuren Firma würde ich allerdings besonders vorsichtig sein!
Also alles im beisein eines Zeugen!!!
Paket öffnen und Inhalt kontrollieren.
Zettel reinlegen mit "Ich mache von meinem Rückgaberecht gebrauch...!"
Paket schließen.
Paket versichert zurückschicken.
Per E-Mail "Ich mache von meinem Rückgaberecht gebrauch...!"
Per Brief "Ich mache von meinem Rückgaberecht gebrauch...!"

Und nicht verückt machen lassen wenn da Mahnungen/Drohungen kommen!





@charlie62 Indronil Ghosh
@charlie62 charlie62
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@charlie62 Aide
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