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Zu lange Lieferzeit - Händler lässt mich nicht zurücktreten vom

hansen4 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine DIgitalkamera für 1000 Euro bestellt. Habe also bestellt, der Webseiten status war "Ab Lager lieferbar" - was für mich also heisst, sofort lieferbar. Habe bestellt, dann kam einen Tag später, dass ich das Teil nicht per Rechnung kaufen kann, es ginge nur per Lastschrift. In Ordnung. habe dann eingewilligt. Dann hiess es 1 Tag später, dass das Geräte doch nicht auf Lager sei, und bestellt werden müsse. Das dauere 7 Tage (bis die Ware beim Händler ist) und von dort auch nochmal um die 1-2 Tage zu mir. habe telefonisch nachgefragt, dort bestätigte man mir den langen liefertermin. Ich habe dann ein Fax aufgesetzt, dass ich vom Kauf zurücktreten möchte. Mit Unterschrift und Angabe von Kundennummer und Bestellnummer. Nun hat der Händler gemeint, ich könne nicht mehr zurücktreten. Er liefere dennoch und den Betrag buche er auch ab. Na super. Jetzt hab ich die Kamera aber schon wo anders bestellt, wo sie bereits nächste Woche ankommt und das garantiert. Wie kann ich dennoch vom Kauf zurücktreten? Ich meine, schliesslich war die Angabe auch der Website falsch - was kann ich als Kunde für das Hin und Her ? Ausserdem gilt doch das Fernabsatzgesetzt oder?

craxy hansen4 „Zu lange Lieferzeit - Händler lässt mich nicht zurücktreten vom“
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"ab Lager"da stellt sich nur die frage,wessen lager???
seines oder der des herstellers??
das ist dann wieder so nee sache,er hat nicht klar gesagt das es in SEINEM lager liegt,oder.
wenn du das geld selber überwissen hast(keine abbucheng vom händler) lässt es sich nicht mehr zurückbuchen,das geht nur bei einer abbuchungsgenhemigung,wenn du dem händler eine gegeben hast und das geht nur 2 wochen,keine 6.
ob du nun vom kauf zurücktreten kannst liegt daran ob dir der händler eine verbindliche lieferzusage gegeben hat,wenn nicht ,wirds schwierig.
empfehlung von mir,setzt dem händler eine frist zur lieferung,nicht per email!!!! per brief mit rückantwort,nur das zählt.
hält er sich daran nicht kannst du vom kauf zurücktreten,und dein geld(falls noch da?..will dich jetzt nicht erschrecken,aber du wärst nicht der erste)zurückverlangen.
anrufe,email u.s.w zählen nicht,zur fristsetzung,nur per brief und dann zur sicherheit mit rückantwort,dann gibt es auch keine ausrede von wegen "brief haben wir keinen erhalten"

@charlie62 Indronil Ghosh
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