> Luxemburg - Die derzeitigen Regelungen zum Dosenpfand verstoßen gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab am Dienstag einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Die Brüsseler Behörde hatte mit Erfolg geltend gemacht, dass schon die Androhung des Pflichtpfands zu einer Benachteiligung ausländischer Mineralwasserabfüller geführt habe.
(AOL-News)
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Ein anderer Aspekt:
Wenn eine Regelung (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung etc.) durch ein Gericht festgestellt rechtswidrig ist und jemand erwiesenermaßen dadurch einen Schaden erlitten hat, wer haftet dann (wer ist wo [Gerichtsstand] passivlegitimiert)??
Zorngiggel *nachdenklich*