> Luxemburg - Die derzeitigen Regelungen zum Dosenpfand verstoßen gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab am Dienstag einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Die Brüsseler Behörde hatte mit Erfolg geltend gemacht, dass schon die Androhung des Pflichtpfands zu einer Benachteiligung ausländischer Mineralwasserabfüller geführt habe.
(AOL-News)
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Das Dosenpfand selbst ist aber nicht strittig, lediglich das Rücknahmesystem - da sind die bisherigen Insellösungen ja eh' nicht das Optimum. Aber nachdem die Hersteller und Händler zunächst Zusagen gemacht hatten, ein funktionierendes Rücknahmesystem auf die Beine zu stellen, hinterher davon aber nichts mehr wissen wollten, werden diese wohl nachbessern werden.
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Der Dosenpfand war eine gute Sache, nur schickanieren die Hersteller und die Supermärkte seither den Verbraucher mit umständlicher Rücknahme. So kann man auch Stimmung gegen Gesetze machen. Pfand wurde ausdrücklich von der deutschen Mehrheit befürwortet. Und das Gesetz zum Dosenpfand stammt aus CDU Zeiten, was man nicht vergessen sollte.
Zu Mineralwasser fällt mir ein. Wasser ist das in Deutschand am besten überwachte Lebensmittel, aber die Leute trinken lieber Wasser aus Flaschen, daß in einem 6Liter-Kasten teurer ist, als 1 m³ aus der Leitung. Ist das Wasser aber in Cola oder ähnlichem, schmeckt es dem Verbraucher plötzlich wieder, obwohl die Abfüller nur den jeweiligen Wasserhahn an ihrem Standort aufdrehen und das Leitungswasser zum Herstellen von Limonade nutzen. Aber Logik war noch nie die Stärke von Verbrauchern.
Das Flaschen- und Dosenpfand an sich ist eine gute Sache und absolut richtig, was lag das Zeugs früher tonnenweise in der Innenstadt herum.
Das Rücknahmesystem selber ist voll der Mist, wenn jeder seine eigenen Interessen vertritt mit Insellösungen a la LIDL, Netto usw.
Beispiel Netto: Ich hol mir ein Pack Cola, und bekomme einen Pfandzettel. Nach Einladen ins Auto nehme ich den Zettel, geh wieder rein und kassiere das Pfand. Wo die Flaschen aber nun bleiben, will dann keiner mehr wissen.
Bei LIDL zumindest bekommt man nur Geld wieder wenn man die Flaschen und Dosen da abliefert.
Das Ganze macht absolut keinen Sinn, solange man das nicht so macht wie bei den normalen Bierflaschen (wobei auch da schon der Blödsinn wieder anfängt mit den verschiedenen Formen):
Irgendwo kaufen, irgendwo abgeben und fertig !
Das Problem ist nicht das Dosenpfand, sondern die EU.
Nach EU-Recht gilt generell der jeweilige MINDEST-Standard EINES Landes für ALLE Länder als verbindlich.
Beispiel: Wenn in einem Land das Gift DDT noch zugelassen ist, dürfen damit behandelte Waren improtiert werden, selbst wenn die Substanz erwiesenermaßen ein Teufelszeug und im Inland verboten ist. Leider gilt mittlerweile nicht mehr der Primat der Politik, sondern der Wirtschaft. Gut ist, was der Wirtschaft nutzt. So, als ob die Wirtschaft von den Menschen losgelöst ein eigenes Rechtsgut wäre.
sapere aude
A4
Naja, diese Mindestregelungen gelten leider nur dann, wenn Sie wie gesagt der Großindustrie (sprich den Konzernen mit Lobby) dienen. Bei den wohl still und heimlich noch vor Weihnachten abgesegneten Patenten auf computerimplementierte "Erfindungen" wird dieses Prinzip nicht eingehalten, da sie z.B. geltendem deutschem Recht widersprechen (und nciht nur deutschem).
Was das Dosenpfand angeht, so hat die Verpackungsindustrie in Deutschland jahrelang gemauert und verschleppt, ihr wurde mehrfach so eine Regelung angedroht, wenn sie nicht selbst etwas gegen die osenberge unternimmt (angefangen hat das noch unter Kohl), als dann endlich einmal Konsequenzen folgten taten sie, als wären sie überrascht und übervorteilt worden. Die Rücknahmemodalitäten sind eigentlich auch nur als Schikane zu verstehen, es gibt günstige und universelle Rücknahmeautomaten in Preisregionen um 3000 Euro.
Und ehrlich gesagt, es ist angenehm durch die Gegend zu laufen und mal nicht massenweise leere Dosen an jeder Ecke liegen zu sehen, außerdem schmeckt Urpils eh besser aus der Flasche :o)
Ein anderer Aspekt:
Wenn eine Regelung (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung etc.) durch ein Gericht festgestellt rechtswidrig ist und jemand erwiesenermaßen dadurch einen Schaden erlitten hat, wer haftet dann (wer ist wo [Gerichtsstand] passivlegitimiert)??
Zorngiggel *nachdenklich*
Diese Frage sollte Dir ein Rechtsanwalt beantworten können, der sich auf öffentliches Recht spezialisiert hat.