> Luxemburg - Die derzeitigen Regelungen zum Dosenpfand verstoßen gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab am Dienstag einer entsprechenden Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Die Brüsseler Behörde hatte mit Erfolg geltend gemacht, dass schon die Androhung des Pflichtpfands zu einer Benachteiligung ausländischer Mineralwasserabfüller geführt habe.
(AOL-News)
Off Topic 20.371 Themen, 226.181 Beiträge
Das Problem ist nicht das Dosenpfand, sondern die EU.
Nach EU-Recht gilt generell der jeweilige MINDEST-Standard EINES Landes für ALLE Länder als verbindlich.
Beispiel: Wenn in einem Land das Gift DDT noch zugelassen ist, dürfen damit behandelte Waren improtiert werden, selbst wenn die Substanz erwiesenermaßen ein Teufelszeug und im Inland verboten ist. Leider gilt mittlerweile nicht mehr der Primat der Politik, sondern der Wirtschaft. Gut ist, was der Wirtschaft nutzt. So, als ob die Wirtschaft von den Menschen losgelöst ein eigenes Rechtsgut wäre.
sapere aude
A4