Der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Anwalt in der Kanzlei von Günter Freiherr von Gravenreuth, hat das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de abgemahnt. Wie Dialerschutz.de berichtet, wirft Syndikus den Betreibern des Forums "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz vor." In der Abmahnung verlangt der Anwalt eine Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums bezeichnen dies als "Maulkorb" und wollen sich zur Wehr setzen.
Zitat:
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gewerbsmäßig != gewerblich
Syndikus geht es auch gar nicht um eine Ausweitung, es geht ihm darum, daß in den Foren ständig vor seinen Dialern gewarnt wird und schon mehrere seiner Dialer aufgrund Betreiben in den Foren verboten wurden. Selbst das BSI verweist auf diese Seiten.
Es gibt auch geügend Urteile, daß so eine Form des Erfahrungsaustausches definitiv nicht unter Rechtsberatung fällt, Syndikus KANN also gar keine Ausweitung oder Präzedenzfälle schaffen, es geht schlicht und einfach um einen Maulkorb um seine Dialergewinne zu schützen. Wie schon erwähnt hat eine Abmahnung rein gar nichts mitrechtmäßig oder unrechtmäßig des Abmahngrundes zu tun, klagen muß der Abgemahnte.