Okay, meine Begründungen gegen einen Erfolg sind etwas schludrig formuliert gewesen. Ich versuche es noch einmal.
Das betroffene Gesetz untersagt die geschäftsmäßige Rechtsberatung allen, die nicht den entsprechenden Gruppen angehören. Da es sich aber wie erwähnt um Privatpersonen handelt, die zum einen keine rechtliche Befähigung haben und zum anderen dies nicht geschäftsmäßig machen (nicht zu verwechseln mit gewerblich), da sie nur ab und an dort Tipps geben und nicht regelmäßig, wird das Gesetz zum ersten schon einmal nicht greifen.
Weiterhin handelt es sich um Betroffene und eben Privatpersonen, insofern kann man es (zumindest wenn der gesunde menschenverstandnoch zählt) nur als Meinungsaustausch zwischen Laien sehen, der zudem von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein müsste.
Es gab wohl schon einige höchtrichterliche Urteile in die Richtung, und gegen diesen unsäglichen Paragraphen. Vermutlich war das Ganze nur eine Drohgebärde seitens Syndikus