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Dialer-Anwalt mahnt Anti-Dialer-Forum ab

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Der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Anwalt in der Kanzlei von Günter Freiherr von Gravenreuth, hat das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de abgemahnt. Wie Dialerschutz.de berichtet, wirft Syndikus den Betreibern des Forums "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz vor." In der Abmahnung verlangt der Anwalt eine Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums bezeichnen dies als "Maulkorb" und wollen sich zur Wehr setzen.
Zitat:


http://www.pcwelt.de/news/internet/40441

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Olaf19 xafford „Das Verbot von Rechtsberatungen außer für bestimmte Berufsgruppen hatte nie...“
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> ...es war eines der Gesetze im Dritten Reich um Juden die Lebensgrundlage zu entziehen.
> Es wurde afair 34 erlassen un den jüdischen Rechtsgelehrten ein Praktizieren zu untersagen.
> Dummerweise ist dies eines der vielen, nie gekippten Gesetze, und eines der umstrittensten.

Das ist allerdings heftig. Wahrscheinlich hat man es deswegen nie gekippt, weil man wohl geglaubt hat, man könne es - auch unabhängig von der "Judenfrage" - für andere Zwecke gut gebrauchen. Ein wenig skeptisch bin ich bei deinen Gründen gegen die Abmahnung:

1. dass die Personen, welche in den Foren Tipps geben gar nicht zu einer Rechtsberatung befähigt sind, es sind Privatpersonen. => genau das wird aber die Rechtfertigung dafür sein, dass es dieses Gesetz immer noch gibt. Es solln nicht "irgendwelche" Privatleute juristische Ratschläge geben, sondern nur professionelle Juristen.

2. dass es keine Rechtsberatung ist, sondern Betroffene sich austauschen, insofern also nur ein Erfahrungsaustausch statt findet => ist immer eine Frage der Interpretation. So könnte sich jemand ein paar Gesetze anlesen, eine Rechtsberatung geben und das Ganze später als "Gedankenaustausch" deklarieren. Ein klein wenig Verständnis habe ich schon, wenn man vermeiden will, dass den Anwälten ins Handwerk gepfuscht wird, nur die Blüten, die das mitunter treibt, kann ich nicht gutheißen.

> dass der Sozietät Gravenreuth & Syndicus nicht von Seiten der Anwaltskammer zu Leibe gerückt wird.
> Die zuständige Anwaltskammer hatte weiß Gott genügend Ansatzpunkte und Beschwerden für einen Ausschluß
> und sollte auch um den Ruf der Branche besorgt sein.

Das kann ich nur unterstreichen. Ich habe selber mal beim Rechtsanwalt gearbeitet; die haben es schwer genug, die Großkanzleien vielleicht weniger, die kleinen "Einzelkämpfer" sehr wohl.

Ich sehe das Ganze so: Nichts auf der Welt ist unbeschränkt, auch die Meinungs- und Informationsfreiheit kann nicht grenzenlos sein. Z.B. wenn es darum geht, die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedanken"gut" zu verhindern, haben Beschränkungen durchaus ihren Sinn. Aber im Zweifelsfall sollte immer zugunsten der Informationsfreiheit entschieden werden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Das ist der Hammer... xafford
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Alte NS-Gesetze Spacebast