Der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Anwalt in der Kanzlei von Günter Freiherr von Gravenreuth, hat das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de abgemahnt. Wie Dialerschutz.de berichtet, wirft Syndikus den Betreibern des Forums "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz vor." In der Abmahnung verlangt der Anwalt eine Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums bezeichnen dies als "Maulkorb" und wollen sich zur Wehr setzen.
Zitat:
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Dieser ach so feine Herr Anwalt ist doch selber ein ganz schlimmer Finger!
Der steckt doch mit den Leuten von Eselfilme.com zusammen, und was sagt uns das, er betreibt Links zu Filesharing mit verbotenen Sachen. Auf gut deutsch er verbreitet auf diesem Wege Raubkopien!!!
Zu dieser Sache gibt es im Netz genug zum nachlesen, auch in PC Zeitschriften wurde dies behandelt.
Also ein Anwalt auf illegalen Irrwegen!!!
Was den Dialerschutz betrifft: Eselfilme.com hat doch einen Donkey oder Mule rausgebracht der kostenpflichtig ist, das dürfte dann wohl alles erklären warum diesen Herrn diese Foren nicht passen.
MfG
Cybercrown
eselfilme.de hat afaik auch schon direkt auf seiten verlinkt, welche dialer "im angebot" hatten...
Der verdient wohl kein Geld mehr, der arme Schlucker...
Ich frage mich, wann die erste derartige Abmahnung bei Nickles eintrudelt. Gerade neulich wieder habe ich jemandem den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt, sowie das Prinzip der Beweislastumkehr, beides mit Hinweis auf das zum 1.1.2002 reformierte Kaufrecht. Jetzt noch ein paar Paragrafen aus dem BGB zitieren, und die Zeit ist reif...
Mal ernsthaft: Das kann's doch einfach nicht sein. Haben wir nun Informationsfreiheit oder haben wir sie nicht? Bei mir zuhause stehen das BGB und das HGB im Regal herum, beide Bücher sind für jedermann frei im Buchhandel erhältlich. Wenn man sowas privat lesen darf, dann muss es doch auch erlaubt sein, daraus zu zitieren bzw. darauf zu verweisen?
Nichts gegen Rechtsanwälte, aber man kann's auch übertreiben mit der Besitzstandswahrung; um nichts anderes handelt es sich nämlich.
CU
Olaf
Hi Olaf
Deutschland, ja das ist ein Land das von Paragraphen verseucht ist.
Es ist auch ein Land das mit unnützen Gesetzen aufwarten kann wie kein anderes.
Wir werden von Gesetzen und Paragraphen beherscht die noch aus Kaisers Zeiten stammen und noch älter sind!
Was haben Gesetze und Paragraphen in Deutschland eigentlich noch für einen Sinn wenn sie jeder nach seinen eigenen Bedürfnissen auslegen kann, also so wie er es gerade braucht?!
Da fällt mir wieder was ein was ich heute im TV gesehen habe und auch gelesen habe:
Da soll ein Ex-Mann dem seine Ex-Frau verstorben ist 300€ Unterhalt zahlen für deren hinterbliebenen Mann. Also soll der erste Ehemann für den zweiten Ehemann blechen, obwohl der den nicht einmal kennt, und das nur weil der mit seiner ehemaligen Frau verheiratet war.
Also soetwas kann es doch nur in Deutschland geben!!!
Da fragt man sich echt wer solche Gesetze ins Leben ruft???
MfG
Cybercrown
> Da soll ein Ex-Mann dem seine Ex-Frau verstorben ist 300€ Unterhalt zahlen für deren hinterbliebenen Mann.
Das habe ich kürzlich in der Zeitung (nein, die BILD war es nicht ;-)) gelesen und mochte es kaum glauben. Leider stand nichts Näheres dabei, keine Hintergründe, keine Urteilsbegründung - nur, dass ein Gericht das so entschieden habe.
Weißt du Genaueres, wie es zu diesem Urteil kommen konnte? Ich verstehe z.B. nicht, wieso die Frau überhaupt noch Unterhaltsansprüche hatte, wenn sie neu geheiratet hat.
CU
Olaf
Hi Olaf
Also im TV haben die heute gesagt das es da so ein Gesetz gibt das dem Ehemann der verstorbenen Frau einen Unterhalt durch den Ex-Mann zuspricht, weil er hätte ja auch (wenn die Frau nicht gestorben wäre) zahlen müssen (an die Frau). Da sie aber nun gestorben sei, so hat der Witwer ein sogennantes Recht auf Versorgungsausgleich.
Muss man das als (geschiedener) Mann verstehen???
Also nach meiner Rechtsauffassung müsste mit dem Ableben der geschiedenen Frau auch die Zahlungsverpflichtungen erlöschen.
Ich nehme aber mal ganz stark an das es sich hierbei um ein sehr altes Gesetz handeln wird.
Vielleicht doch mal nach Versorgungsausgleich googeln und sehen was dazu geschrieben steht.
MfG
Cybercrown
> weil er hätte ja auch (wenn die Frau nicht gestorben wäre) zahlen müssen (an die Frau). Da sie aber nun gestorben sei,...
Da kann ich nur sagen: Und wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute... mal gucken, was später die Erbengemeinschaft des verstorbenen Witwers für Ansprüche geltend macht. Vielleicht muss der arme Mann den Enkeln das Studium finanzieren.
> Muss man das als (geschiedener) Mann verstehen???
Nö!
CU
Olaf
wieder ein grund mehr nie zu heiraten. man kann dadurch anscheinend nur abgezockt werden...
Das Verbot von Rechtsberatungen außer für bestimmte Berufsgruppen hatte nie etwas mit Besitzstandswahrung der Anwälte zu tun, es war eines der Gesetze im Dritten Reich um Juden die Lebensgrundlage zu entziehen. Es wurde afair 34 erlassen un den jüdischen Rechtsgelehrten ein Praktizieren zu untersagen. Dummerweise ist dies eines der vielen, nie gekippten Gesetze, und eines der umstrittensten.
Allerdings hat diese Abmahnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor Gericht keinen Bestand aus mehreren Gründen. Grund eins wäre der Umstand, daß die Personen, welche in den Foren Tipps geben gar nicht zu einer Rechtsberatung befähigt sind, es sind Privatpersonen. Ein weiterer Grund ist der Umstand, daß es keine Rechtsberatung ist, sondern Betroffene sich austauschen, insofern also nur ein Erfahrungsaustausch statt findet.
Den letzten Grund hat Herr Syndicus sich selbst zuzuschreiben, indem er in eben diesem Forum selbst Rechtsberatung gesucht hat und genau diesen Fall unter anderem bemäkelte, er also selbst Initiator des "Rechtsverstoßes" war.
Im Übrigen erfolgen Abmahnungen ohne Nachweis der Rechtmäßigkeit und dieser muß auch nicht erbracht werden. Man könnte theoretisch irgendwelche Hirngespinste abmahnen. Gerichtlich geklärt wird es erst, wenn der Abgemahnte eine Einspruch erhebt und eine negative Feststellungsklage anstrengt.
Das einzig wirklich traurige an der Geschichte ist der Umstand, daß der Sozietät Gravenreuth & Syndicus nicht von Seiten der Anwaltskammer zu Leibe gerückt wird. Die zuständige Anwaltskammer hatte weiß Gott genügend Ansatzpunkte und Beschwerden für einen Ausschluß und sollte auch um den Ruf der Branche besorgt sein. Der Umstand, daß keine Reaktion von dieser Seite kommt wirft ein gewisses Licht auf die Zuständigen der Kammer.
> ...es war eines der Gesetze im Dritten Reich um Juden die Lebensgrundlage zu entziehen.
> Es wurde afair 34 erlassen un den jüdischen Rechtsgelehrten ein Praktizieren zu untersagen.
> Dummerweise ist dies eines der vielen, nie gekippten Gesetze, und eines der umstrittensten.
Das ist allerdings heftig. Wahrscheinlich hat man es deswegen nie gekippt, weil man wohl geglaubt hat, man könne es - auch unabhängig von der "Judenfrage" - für andere Zwecke gut gebrauchen. Ein wenig skeptisch bin ich bei deinen Gründen gegen die Abmahnung:
1. dass die Personen, welche in den Foren Tipps geben gar nicht zu einer Rechtsberatung befähigt sind, es sind Privatpersonen. => genau das wird aber die Rechtfertigung dafür sein, dass es dieses Gesetz immer noch gibt. Es solln nicht "irgendwelche" Privatleute juristische Ratschläge geben, sondern nur professionelle Juristen.
2. dass es keine Rechtsberatung ist, sondern Betroffene sich austauschen, insofern also nur ein Erfahrungsaustausch statt findet => ist immer eine Frage der Interpretation. So könnte sich jemand ein paar Gesetze anlesen, eine Rechtsberatung geben und das Ganze später als "Gedankenaustausch" deklarieren. Ein klein wenig Verständnis habe ich schon, wenn man vermeiden will, dass den Anwälten ins Handwerk gepfuscht wird, nur die Blüten, die das mitunter treibt, kann ich nicht gutheißen.
> dass der Sozietät Gravenreuth & Syndicus nicht von Seiten der Anwaltskammer zu Leibe gerückt wird.
> Die zuständige Anwaltskammer hatte weiß Gott genügend Ansatzpunkte und Beschwerden für einen Ausschluß
> und sollte auch um den Ruf der Branche besorgt sein.
Das kann ich nur unterstreichen. Ich habe selber mal beim Rechtsanwalt gearbeitet; die haben es schwer genug, die Großkanzleien vielleicht weniger, die kleinen "Einzelkämpfer" sehr wohl.
Ich sehe das Ganze so: Nichts auf der Welt ist unbeschränkt, auch die Meinungs- und Informationsfreiheit kann nicht grenzenlos sein. Z.B. wenn es darum geht, die Verbreitung von nationalsozialistischem Gedanken"gut" zu verhindern, haben Beschränkungen durchaus ihren Sinn. Aber im Zweifelsfall sollte immer zugunsten der Informationsfreiheit entschieden werden.
CU
Olaf
Okay, meine Begründungen gegen einen Erfolg sind etwas schludrig formuliert gewesen. Ich versuche es noch einmal.
Das betroffene Gesetz untersagt die geschäftsmäßige Rechtsberatung allen, die nicht den entsprechenden Gruppen angehören. Da es sich aber wie erwähnt um Privatpersonen handelt, die zum einen keine rechtliche Befähigung haben und zum anderen dies nicht geschäftsmäßig machen (nicht zu verwechseln mit gewerblich), da sie nur ab und an dort Tipps geben und nicht regelmäßig, wird das Gesetz zum ersten schon einmal nicht greifen.
Weiterhin handelt es sich um Betroffene und eben Privatpersonen, insofern kann man es (zumindest wenn der gesunde menschenverstandnoch zählt) nur als Meinungsaustausch zwischen Laien sehen, der zudem von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein müsste.
Es gab wohl schon einige höchtrichterliche Urteile in die Richtung, und gegen diesen unsäglichen Paragraphen. Vermutlich war das Ganze nur eine Drohgebärde seitens Syndikus
Die Seitenbetreiber kann man vielleicht als gewerblich einstufen, wenn sie denn Werbung auf der Seite haben, irgendwer zumindest nebenberuflich für die Seite zuständig ist. Und die Seite selber formuliert ja Tipps, wie man vorgeht, wenn man sich wehren will. Der üble Versuchsballon der Kanzelei ziehlt ja in die Richtung, ob so pauschale rechts-nahe Ratschläge schon Rechtsberatung im engeren Sinn sind. Da soll ein Betätigungsmonopol ausgeweitet werden und vor allem möchte jemand permanent in den Schlagzeilen stehen...verursachter Schaden für die Allgemeinheit kümmert die nicht (meine Meinung). Ich denke, die angestrebte Ausweitung wäre kaum noch praktikabel justiziabel und würde gerichtlichen Dauerstreit verursachen, Dauerstreit im Grenzbereich zur freien Meinunsäußerung. Eine absolut öde Aktion.
Was soll man von einer Anwaltskammer halten, die das - auch noch unkommentiert - hinnimmt? Eigentlich könnten da auch Politiker schon mal anfragen.
gewerbsmäßig != gewerblich
Syndikus geht es auch gar nicht um eine Ausweitung, es geht ihm darum, daß in den Foren ständig vor seinen Dialern gewarnt wird und schon mehrere seiner Dialer aufgrund Betreiben in den Foren verboten wurden. Selbst das BSI verweist auf diese Seiten.
Es gibt auch geügend Urteile, daß so eine Form des Erfahrungsaustausches definitiv nicht unter Rechtsberatung fällt, Syndikus KANN also gar keine Ausweitung oder Präzedenzfälle schaffen, es geht schlicht und einfach um einen Maulkorb um seine Dialergewinne zu schützen. Wie schon erwähnt hat eine Abmahnung rein gar nichts mitrechtmäßig oder unrechtmäßig des Abmahngrundes zu tun, klagen muß der Abgemahnte.
Das Heilpraktikergesetz wurde auch im Zuge der Nürnberger Rassegesetzgebung erlassen, um Heilkunde ausübende Juden und Zigeuner die Berufsausübung zu verwehren. Ein alter Heilpraktiker erzählte mir einmal, er hätte in den 80ern in Westberlin zur Zulassung als Heilpraktiker noch einen Ariernachweis vorlegen müssen.
Dgl. wird sich noch eine Menge in den Gesetzbüchern rumtreiben.
Womit sich allerdings auch die Frage nach dem Rechtsnachfolger des Dritten Reichs von selbst erklärt...
Für mich ist das ne Art unlautere Werbung. Man denkt vermutlich in dieser allseits beliebten Kanzelei, auch Bad News are good News und selbst sowas kann unterm Strich nicht schaden, man bleibt bekannt. Ich denke da sollte mal die Standesvertretung der Anwälte (vermutlich alles Schnarchnasen) aktiv werden, denn einer der Ihren versucht da etwas gleicher zu sein als die anderen...und richtet dabei beträchtlichen Schaden an, denn diese idealistischen Websites haben wichtigeres zu tun, als ständig den wirtschaftlichen Ruin abzuwenden.
hey den sauberen Herren muss doch irgendwie das Handwerk gelegt werden können. Mehrere Beschwerden( n paar tausend) bei der Anwaltskammer sollten doch reichen. Irgendwann ist Nickles fällig.
Iss hier einer der eine handfeste Musterbeschwerde schreiben kann? Zuerst sollte vielleicht mal genau recheriert werden, was gegen die beiden Rechtsverdreher verwendet werden kann. Ne reine Disskussion wird nichts bringen, wir sollten handeln.
Der Krieg ist erklärt....
DIGIXP
@ digixp
> Der Krieg ist erklärt....
Also gegen solche Leute vorgehen ist ja ansich schon mal nicht verkehrt!
Aber um soetwas zu machen, und dann auch noch gegen einen solchen Rechtsverdreher, das dürfte sehr, sehr teuer und schwierig werden.
Als erstes musst Du ja immerhin ein paar handfeste Beweise haben um eine Anschuldigung gegen Ihn zu erheben.
Zum guten Schluss kann der Schuss auch noch nach hinten los gehen, und dann schauen die dumm aus der Wäsche die Ihm an die Wäsche wollten (Verleumdung, vorbringen falscher Tatsachen).
Diese Art von Menschen ist echt mit vorsicht zu genießen, denn die wissen ganz genau wie sie sich wenden müssen und wie sie Ihren Arsch da wieder raus bekommen. Wenn es dann ganz dumm kommt sitzt Du dann ganz schnell auf der Anklagebank!!!
Bei solchen Dingen ist wirklich vorsicht geboten!!!
MfG
Cybercrown
Im Grunde gibt es ja Beweise. Z.B.: Dialer auf Eselsites-> verboten durch die RegTP.
Unterstützung von illegalen Dateien durch bereitstellung der Plattformen.
Klar kann das ganze nach hinten losgehen, deswegen sollte genauestens recherchiert werden, damit die da nicht mehr rauskommen. Vielleicht haben wir ja Glück und ein Anwalt hilft uns dabei. Ich weiss, solche sind windiger als Schlangen, deshalb ist Vorsicht geboten.
DIGIXP
Traurig, dass solche Paragraphenheinis in Deutschland eine so starke Lobby haben. In der Vergangenheit ist (den zuständigen Behörden sei Dank!) eine Menge in Sachen Verbraucherschutz/Dialerschutz getan worden, für meine Begriffe aber leider noch nicht genug! Dialer sollten von Grund auf verboten werden, wer irgendwelche "Mehrwertdienste" in Anspruch nehmen will, der soll das per Bestellung tun. Das klappt bei Versandhäusern und Online-Shops fast reibungslos. Dass sich so ein Rechtsverdreher hinstellen und Recht für Unrecht erklären kann, ist der Gipfel der Dämlichkeit! Damit outet sich dieser "feine" Anwalt selber als kriminell! Aber was tut man nicht alles für Geld...
Traurig, dass solche Paragraphenheinis in Deutschland eine so starke Lobby haben. In der Vergangenheit ist (den zuständigen Behörden sei Dank!) eine Menge in Sachen Verbraucherschutz/Dialerschutz getan worden, für meine Begriffe aber leider noch nicht genug! Dialer sollten von Grund auf verboten werden, wer irgendwelche "Mehrwertdienste" in Anspruch nehmen will, der soll das per Bestellung tun. Das klappt bei Versandhäusern und Online-Shops fast reibungslos. Dass sich so ein Rechtsverdreher hinstellen und Recht für Unrecht erklären kann, ist der Gipfel der Dämlichkeit! Damit outet sich dieser "feine" Anwalt selber als kriminell! Aber was tut man nicht alles für Geld...
Traurig, dass solche Paragraphenheinis in Deutschland eine so starke Lobby haben. In der Vergangenheit ist (den zuständigen Behörden sei Dank!) eine Menge in Sachen Verbraucherschutz/Dialerschutz getan worden, für meine Begriffe aber leider noch nicht genug! Dialer sollten von Grund auf verboten werden, wer irgendwelche "Mehrwertdienste" in Anspruch nehmen will, der soll das per Bestellung tun. Das klappt bei Versandhäusern und Online-Shops fast reibungslos. Dass sich so ein Rechtsverdreher hinstellen und Recht für Unrecht erklären kann, ist der Gipfel der Dämlichkeit! Damit outet sich dieser "feine" Anwalt selber als kriminell! Aber was tut man nicht alles für Geld...
Hallo,
wenn ich das richtig erinnere, dann ist mir dieser Name (Gravenreuth) schon aus den
80er Jahren bekannt. Irgendwas war da in Spielezeitungen zu lesen. Dabei ging es darum, das angeblich dieser Gravenreuth, Mitarbeiter benutzte, um z.B. in der ASM oder Power Play
Anzeigen zu schalten. In diesen wurden dann junge Leute aufgefordert kopierte Games zu schicken, um dann danach eine Anzeige zu machen. Es ist lange her aber ich bin mir sicher, das es dieser Freiherr war, denn den Namen vergisst man ja nicht so leicht.
Warum wird der eigentlich nicht mal richtig angegangen? Seine eigene Zunft müsste sich doch schämen über so einen Menschen.
Bye
Garwaiyn
Ja, es war der Freiherr. Google mal nach dem Namen Tanja und Gravenreuth.
>Haben wir nun Informationsfreiheit oder haben wir sie nicht?
Genau, praktisch heißt das doch:
Jeder kann sich Informationen beschaffen und verwenden wie es ihm beliebt. Dies nimmt in naher Zukunft anscheinend noch sehr stark zu und selbst Gesetze, die dagegen stehen, sind praktisch nutzlos, da bis zur nächsten Abmahnung, die erst mal kommen muß die Firma umgeschrieben ist.
Das mag zwar überspitzt ausgedrückt sein, aber wenn ich sehe wie deutlich und effizient geltendes Recht ignoriert und verdreht wird, wird mir Angst.
Die Angst, daß nicht genug Leute raffen, daß es höchste Zeit zum aufpassen und handeln ist, ist aber noch größer.
Leider ist es bald ratsam, sich Gedanken darüber zu machen, wie (un)wirksam Gesetze und Regelungen in der Praxis sind. Da bekommt der alte Spruch: "Papier ist geduldig" eine ganz neue Bedeutung. :-(((((
Das Problem der Dialer wäre aber einfach zu lösen, wenn die Mehrheit sich nur etwas mehr mit PC-Sicherheit als mit dem Surfen auf diversen Seiten beschäftigen würde.
Ich habe ja auch kein Probleme mit Dialern (und ein paar liegen noch rum).