Der Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, Anwalt in der Kanzlei von Günter Freiherr von Gravenreuth, hat das Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de abgemahnt. Wie Dialerschutz.de berichtet, wirft Syndikus den Betreibern des Forums "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz vor." In der Abmahnung verlangt der Anwalt eine Unterlassungserklärung. Die Betreiber des Forums bezeichnen dies als "Maulkorb" und wollen sich zur Wehr setzen.
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Ich frage mich, wann die erste derartige Abmahnung bei Nickles eintrudelt. Gerade neulich wieder habe ich jemandem den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung erklärt, sowie das Prinzip der Beweislastumkehr, beides mit Hinweis auf das zum 1.1.2002 reformierte Kaufrecht. Jetzt noch ein paar Paragrafen aus dem BGB zitieren, und die Zeit ist reif...
Mal ernsthaft: Das kann's doch einfach nicht sein. Haben wir nun Informationsfreiheit oder haben wir sie nicht? Bei mir zuhause stehen das BGB und das HGB im Regal herum, beide Bücher sind für jedermann frei im Buchhandel erhältlich. Wenn man sowas privat lesen darf, dann muss es doch auch erlaubt sein, daraus zu zitieren bzw. darauf zu verweisen?
Nichts gegen Rechtsanwälte, aber man kann's auch übertreiben mit der Besitzstandswahrung; um nichts anderes handelt es sich nämlich.
CU
Olaf