Ganz so ist das nicht... ein Vertrag ist ja kein Schriftstück das man unterschreiben muss - er bedeutet lediglich die Übereinstimmung von mindestens zwei Willenserklärungen. Diese Willenserklärungen können
- schriftlich,
- mündlich, oder
- durch schlüssiges Handeln
abgegeben werden. Wenn ein Vertrag dadurch geschlossen wird, dass man mit der Maus auf einen OK-Button klickt, dann liegt eben "schlüssiges Handeln" vor, ähnlich wie bei den Verträgen, die wir alle tagtäglich dadurch schließen, dass wir Ware im Supermarkt auf ein Laufband legen, in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigen, am Kiosk schweigend eine Zeitung wegnehmen und das Geld hinlegen etc.
Was die formale Seite betrachtet, kann man Microsoft also nichts vorwerfen.
Aber ganz etwas anderes stört mich in diesem Fall: Wenn ich ein Produkt kaufe, habe ich doch einen Kaufvertrag mit einem Händler oder sonstigen Verkäufer geschlossen. Wie kommt eigentlich der *Hersteller* des Produktes dazu, hier noch dazwischen funken und mir einen zusätzlcihen Vertrag andienen zu wollen? Ist ein solcher Vertag nicht von vornherein ungültig, egal ob ich nun mit der Maus auf "OK" oder nicht-okay drücke? Diese Frage konnte leider niemand hier überzeugend beantworten.
CU
Olaf