> Allein das lesen des Lizenzvertrages genügt zur Beantwortung. [...]
> Also hast du einen Vertrag anerkannt, und den musst du natürlich einhalten.
Ganz so "natürlich" ist das nicht. Es gibt Verträge, die anfechtbar sind oder sogar "null und nichtig", wie flipside schon im Ausgangspost erwähnt hat. Es kann auch sein, dass ein Vertrag einzelne Passagen enthält, die null und nichtig sind, während andere Gültigkeit haben. Deswegen enthalten viele Verträge diese "Salvatorische Klausel", die zur Sicherheit nochmal darauf hinweist, dass nicht der ganze Vertrag ungültig wird, wenn eine einzelne Klausel nicht in Ordnung ist.
Der Punkt ist doch der: Wenn ich ein Produkt kaufe - ob Kühlschrank, Computersoftware oder einen Becher Joghurt - dann schließe ich einen Kaufvertrag mit einem Händler ab. Wieso kommt plötzlich der Hersteller ins Spiel, um mir nach dem Öffnen der Verpackung einen zweiten Vertrag aufdrängen zu wollen? Ist das eigentlich legal? Muss ich das Produkt wirklich wieder zurückbringen, kann ich es nicht vielmehr einfach behalten und den "zusätzlichen" Vertrag ignorieren?
> Olaf19 hat mir aber das (sehr stark hinkende) Gleichnis vom Kühlschrank erzählt
Ist die Sachlage tatsächlich so grundlegend anders? Falls du darauf hinaus willst, dass man einen Kühlschrank nicht so einfach "kopieren" kann: Einverstanden - aber Kopieren bzw. Raubkopien sind ja nicht das Thema dieses Threads. Für das was flipside vorhat, braucht man keine Kopie - nur 1 Original!
Und schließlich: um das Produkt _juristisch_ gegen Raubkopiererei zu sichern, bedarf es keines vom User zu akzeptierenden Lizenzvertrages - dafür gibts Copyrights. Daher sind ja auch Musiktitel urheberrechtlich geschützt, auch ohne dass ich beim Kauf eines Tonträgers einen Lizenzvertrag akzeptieren muss.
CU
Olaf