Hi,
dann versuche ich mal etwas Licht in die Sache zu bringen.
Beim Kühlschrank schließt Du - wie bereits gesagt - einen Kaufvertrag. Das Eigentum der Sache geht an den Käufer über. Deswegen kann der Käufer dann auch damit machen was er will.
Bei Software schließt man keinen Kaufvertrag ab, sondern - wie ebenfalls bereits berichtet - einen Lizenzvertrag. In dem Lizenzvertrag wird ein Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingungen vereinbart. Alle Urheberrechte (z. B. Vervielfältigung, Ändern des Produkts) verbleiben beim Hersteller.
Nachzulesen im Urheberschutzgesetz (seit 1993 in Deutschland in Kraft):
"Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind." (§69a, Abs. 3, UrhG)
Das ist das Selbe Problem wie bei Musik - auch dort erwirbt man mit einer CD nur ein Nutzungsrecht.
Wenn Du eine Kinokarte kaufst, dann darfst Du damit auch nur einen Film einmal zu einer bestimmten Zeit ansehen. Der Kinobetreiber wird auch nicht sagen "Klar darfst Du den Film so oft bei mir ansehen, wie Du möchtest. Schließlich hast Du ja einmal bezahlt". Beim Kino ist es nicht so einfach an der Kartenkontrolle vorbeizukommen - deswegen ist auch allen klar, dass das nicht erlaubt ist. Bei Musik oder Software ist das Kopieren sehr einfach - und schon meinen viele, dass es ein Kavaliersdelik ist diese Gesetze zu brechen. Das ist aber ein gesellschaftliches Problem, dass wir hier im Forum sicherlich nicht lösen können. Viele interessieren Gesetze nicht - wenn man sie zum eigenen Vorteil brechen kann. Beispiele sind hier auch Versicherungsbetrug oder Verkehrsdelikte. Man brüstet sich ja auch noch - wie auch in diesem Thread - dass man Gesetze bricht.
@King-Heinz:
Auch die Nutzung mit z. B. VirtualPC ist eindeutig geregelt.
Wenn Du auf Deinem Rechner Windows XP laufen hast, dann benötigst Du eine Lizenz.
Wenn Du Windows XP auf diesem Rechner in einer VirtualPC Umgebung ein zweites Mal installierst, dann kannst Du beide Betriebssysteme gleichzeitig nutzen - also sind zwei Lizenzen erforderlich.
Wenn Du Windows XP aber auf einer zweiten Partition auf dem selben Rechner installierst, dann kannst Du immer nur eines der Betriebssystem boote - also ist nur eine Lizenz erforderlich.
@flipside War das einigermaßen verständlich erklärt?
Gruß
HADU