Hi Mr. Joker,
etwas Ähnliches ging mir auch durch den Sinn, als ich das Posting von flipside las... und doch bleiben einige Fragen offen.
Wenn ich bei einem Händler eine Ware kaufe, dann ist doch der Händler mein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Der Hersteller bekommt vom Verkauf an meine Person nichts mit, und das hat ihn doch auch gar nicht zu interessieren.
Stell dir das doch mal übertragen auf andere Verbrauchsgüter vor: Ich kaufe einen Kühlschrank beim Händler XY. Zuhause lese ich die Bedienungsanleitung und erfahre bei der Gelegenheit, dass ich maximal 5 kg Lebensmittel in diesen Kühlschrank einfüllen darf. Bei mehr als 5 kg brauche ich entweder einen zweiten Kühlschrank, oder eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenz...
Ich möchte mal wissen, welcher Verbraucher sich auf einen derartigen Unsinn einlassen würde. Mit "Natürlich kann dich niemand zwingen einen solchen Vetrag abzuschließen" ist es nicht getan; flipsides Frage war ja, ob derartige Vertragspassagen nicht einfach "null und nichtig" sind. Außerdem wollte er wissen, wie ein Softwarehersteller dazu kommt, sich in seine Privatsphäre der User einzumischen und bestimmte Handlungen zu verbieten.
Hat das wirklich noch etwas mit Vertragsfreiheit zu tun - ist es nicht eher so, dass sich Microsoft hier Kompetenzen anmaßt, die eher dem Gesetzgeber zustehen?
CU
Olaf