tach auch
mal wieder ne frage... is immer zu lesen dasses illegal sein soll win xp, win 2k und so auf mehr als 1 pc zu installieren auch wenn einem die rechner selber gehören und man nur selber dran arbeitet
wieso eigentlich??!
ich meine wenn ich ein system gekauft habe was gehts microsoft an was ich in meinen 4 wänden damit anstell
is doch sache vom ->staatprivatfirmen
also wie kommen die dazu meiner meinung nach is sone beschränkung 0 und nichtig oda was sagt ihr dazu
danke :)
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wo kein kläger ist ist auch kein richter.
du musst ja nicht alles an die grosse glocke hängen.oder
allerdings wenn du dein xp über internet registrierst,wirst du dein blaues wunder erleben.sobald du nähmlich deine zweite installation reg. und du mit der ersten ins internet gehst,bekommst du erneut die meldung dich zu reggen,und deine reg. wird annuliert.
wenn dann nur per telefon,und einfach schweigen.
das wars.
natürlich ist das was microsoft da treibt nicht ok,aber sobald du ein betriebssystem installierst,erkennst du auch die nutzerbedingungen an,wenn du nicht zustimmst kannst du alles zurückgeben und bekommst dein geld wieder,so einfach ist das,da gibt es nichts zu diskutieren.
an die große glocke hänge ich gar nichts
will ja nur wissen wies ist
übrigens zum zurückgeben isses schon lange zu spät :)
Einmal XP eine Lizenz. Zeimal XP zwei LIZENZEN. Ist doch Einfach. Oder?
So ist es nun mal.
jo sehr einfach ist das
bloß keine antwort auf meine frage
*lol*
MS will ja auch was verkaufen und wenn sie nicht eine Beschränkung pro Software nur ein PC machen würden, dann wären sie heute nicht da wo sie grade stehen... welche Firma würde sich dann noch mehrere Lizenzen kaufen....
verkaufen wolln sie alle
wenns danach ginge könnte ich mir all meine sachen 2x und 3x anschaffen
ist aber nicht mein problem andern beim geldverdienen zu helfen
und firmenlizenzen sind was anderes darum ging es nicht in diesem thread
Mach Dir nicht allzuviel aus denen, die versuchen, Herrn Gates Privatvermögen um ein paar kleine Milliardenchen zu mehren. Ich mach es auch nicht und habe nicht einmal ein Schamgefühl dabei.
Ich habe mein einziges Betriebssystem Win XP Prof -jedenfalls anfangs- gewiß mehr als 10 Mal freischalten lassen. Die ersten beiden Male über Telefon. Da fragte er nur nach "Nanu, gestern doch schon?" - Ich sagte, die zweite Festplatte im Rechner - ok. Ging klar! Und später dann machte ich das per Internet. Habe niemals irgendwelche Einschränkungen bemerkt!
Dann habe ich den Wert von Imageprogrammen erkannt - und benötige keine Freischaltung mehr. Und spare Zeit.
In meinen vier Wänden!
> Die ersten beiden Male über Telefon. Da fragte er nur nach "Nanu, gestern doch schon?"
Das wollte ich dich schon immer mal fragen... wieso bist du denn überhaupt mit einem Microsoft-Mitarbeiter verbunden worden? Das ist für die doch zusätzlicher Arbeitsaufwand und wird deshalb nur dann gemacht, wenn es Probleme gibt.
Ich hatte bisher noch nie das "Vergnügen", hab immer nur meine Zahlenkolonnen reingehackt und gut war's. Einmal hatte ich mich vertippt, da sollte ich auch verbunden werden. Habe es allerdings vorgezogen aufzulegen und neu anzurufen. Daraufhin ging's.
CU
Olaf
Nachdem, so wie ich mich erinnere, das mit der Zahleneintipperei nicht klappte, meldete sich dieser Herr dort. Und legte sogar Wert darauf, das ich es nicht aufschreibe, sondern sofort in den PC eintippe, weil da anscheinend was nicht klappen würde.
"Sonst rufen Sie wieder an, weil eine Zahl falsch ist!" Und am nächsten Tag, bei der neuen Installation, meldete der Gleiche sich sofort.
Daran, das ich e wing dumm aussehe, kanns nicht gelegen haben, denn gesehen hat er mich nicht. ;-)
Also, ich empfand es überhaupt nicht seltsam, sondern ganz normal!
>>> Und später dann machte ich das per Internet. Habe niemals irgendwelche Einschränkungen bemerkt!
Seltsam warum versicherte mir der MS-Mitarbeiter den ich damals am rohr hatte, das man per I-Net jede S/N nur 1 mal reggen kann ??? Habs auch 2mal innerhalb von 12 Stunden versucht zu registrieren udn hatte beim 2ten verscuh dann einen von den Hotlinern am Rohr (Die Hardware hat nach 2 Stunden das zeitliche gesegnet - Herstellungsfehler)
Oder bezieht sich deine Interpretation des I-Netregistrieren auf das downloaden von Cracks?
Hast mich erwischt, Focke. Wenn Du mich nicht verrätst, geb ich Dir fünf Mark, ja?
na da gehts mir ja noch gold
ich hab win2000 und brauche noch nicht mal was freizuschalten oder so
das du kein schamgefühl hast wg xp auf 2 pc glaub ich dir gern :)
mich interessiert aber mehr die rechtliche seite
also ob microsoft überhaupt durchkäme damit wenn zum schwur kommt
Also "jüki" wenn ich deine CrosssPostings so lese schlafen mir die Füße ein.
Deine primitiven Ergüsse, auf die sich das bezog, wurden ja zwischenzeitlich geblitzt.
Hi jüki,
überleg mal.
Wer ist das?
Taucht immer am Wochenende auf und hat viele Namen, na klingelts.
Gruß
D.H.
Natürlich hat Microsoft das Recht, dies zu tun.
Mit dem Erwerb der Software schließt Du einen Vertrag mit Microsoft ab. Wie das in unserem Rechtssystem nun mal so ist, kann in einem solchen Vertrag viel drin stehen und die Vertragspartner müssen sich daran halten. Und im Fall von Windows ist das eben kein Kaufvertrag sondern ein Lizenzvertrag. Diesem hast Du bei der Installation zugestimmt. Also darf Microsoft Dir verbieten, die Software auf mehreren REchnern zu nutzen.
Natürlich kann dich niemand zwingen einen solchen Vetrag abzuschließen. Du darfst Windows dann halt nicht nutzen. Aber es gibt ja genug Alternativen.
Hi Mr. Joker,
etwas Ähnliches ging mir auch durch den Sinn, als ich das Posting von flipside las... und doch bleiben einige Fragen offen.
Wenn ich bei einem Händler eine Ware kaufe, dann ist doch der Händler mein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Der Hersteller bekommt vom Verkauf an meine Person nichts mit, und das hat ihn doch auch gar nicht zu interessieren.
Stell dir das doch mal übertragen auf andere Verbrauchsgüter vor: Ich kaufe einen Kühlschrank beim Händler XY. Zuhause lese ich die Bedienungsanleitung und erfahre bei der Gelegenheit, dass ich maximal 5 kg Lebensmittel in diesen Kühlschrank einfüllen darf. Bei mehr als 5 kg brauche ich entweder einen zweiten Kühlschrank, oder eine zusätzliche kostenpflichtige Lizenz...
Ich möchte mal wissen, welcher Verbraucher sich auf einen derartigen Unsinn einlassen würde. Mit "Natürlich kann dich niemand zwingen einen solchen Vetrag abzuschließen" ist es nicht getan; flipsides Frage war ja, ob derartige Vertragspassagen nicht einfach "null und nichtig" sind. Außerdem wollte er wissen, wie ein Softwarehersteller dazu kommt, sich in seine Privatsphäre der User einzumischen und bestimmte Handlungen zu verbieten.
Hat das wirklich noch etwas mit Vertragsfreiheit zu tun - ist es nicht eher so, dass sich Microsoft hier Kompetenzen anmaßt, die eher dem Gesetzgeber zustehen?
CU
Olaf
Hi Olaf!
Interessanter Vergleich, das mit dem Kühlschrank, aber gar nicht so sehr aus der Luft gegriffen :-))
Ich hätte da noch so einen Fall: Wie verhält es sich denn, wenn ich z.B. WinXP zusätzlich zu der Installation auf meinem "normalen" Rechner noch auf eine virtuelle Maschine installiere, also unter Zuhilfenahme solcher Software wie VirtualPC (welches ja mittlerweile "in der Hand" von MS ist - war ja ursprünglich eine Entwicklung von Connectix - ) oder VMWare? Müsste ich da dann auch eine zweite Lizenz haben. Oder bräuchte ich die zweite Lizenz nur, wenn ich VMWare benutze, bei VirtualPC aber nicht (weil das ja nun zu MS gehört). Oder wie verhält es sich da?
Vielleicht kann mir ja einer der schlauen Leute hier mal eine Antwort auf diese Frage geben.
Gruß
>>> Mit dem Erwerb der Software schließt Du einen Vertrag mit Microsoft ab.
siehst du und das versteh ich eben nich !
wenn ich n becher joghurt im supermarkt kaufe
schliess ich doch auch kein vertrag mit der molkerei ab
sondern n kaufvertrag mit dem laden
isn bescheuerter vergleich ich weiss
aber wieso ist die rechtslage unterschiedlich ?
wer sagt das so ein lizenzvertrag überhaupt gültig ist ?
Absolut unsinnige Diskussion, genau wie die Frage. Allein das lesen des Lizenzvertrages genügt zur Beantwortung. Und bei der Installation wird der Lizenzvertrag akzeptiert, sonst läuft die Installation gar nicht.
Also hast du einen Vertrag anerkannt, und den musst du natürlich einhalten. Das ist die rechtliche Seite, da kann jemand erzählen, was er wiil, sich irgendwelche abstrusen Konstrukte zurechtlegen, das ist völlig irrelevant. Sicherlich kann man sich streiten, aber vor Gericht kannst du 10-mal schwören: Olaf19 hat mir aber das (sehr stark hinkende) Gleichnis vom Kühlschrank erzählt, und jüki versicherte mir, das geht alles problemlos. Das interessiert da aber keine Sau.
Davon abgesehen, scheint es hier kaum einen zu geben, der tatsächlich sein Programm ohne Internet aktiviert hat. Du landest bei einem Telefon-Computer, der dich erst dann, wenn Probleme auftreten, an einen Menschen weiterleitet.
>>> Absolut unsinnige Diskussion, genau wie die Frage.
Nana eine frage is nie unsinnig
ist doch gut wenn einer was dazu lernen will :)
das mit dem kühlschrank fand ich übrigens gar nicht schlecht
das war nämlich genau meine frage
also angenommen ein kühlschrankhersteller kommt auf die gleich idee
und limitiert die nutzung von seinen geräten genau wie m$
also zb höchstens 6 flaschen bier 8 tomaten und ein blumenkohl :)
wenns mehr wird muss der kunde nochmal zahlen
wäre das rechtlich erlaubt
darf ein hersteller seinen käufern so auf die finger gucken??
> Allein das lesen des Lizenzvertrages genügt zur Beantwortung. [...]
> Also hast du einen Vertrag anerkannt, und den musst du natürlich einhalten.
Ganz so "natürlich" ist das nicht. Es gibt Verträge, die anfechtbar sind oder sogar "null und nichtig", wie flipside schon im Ausgangspost erwähnt hat. Es kann auch sein, dass ein Vertrag einzelne Passagen enthält, die null und nichtig sind, während andere Gültigkeit haben. Deswegen enthalten viele Verträge diese "Salvatorische Klausel", die zur Sicherheit nochmal darauf hinweist, dass nicht der ganze Vertrag ungültig wird, wenn eine einzelne Klausel nicht in Ordnung ist.
Der Punkt ist doch der: Wenn ich ein Produkt kaufe - ob Kühlschrank, Computersoftware oder einen Becher Joghurt - dann schließe ich einen Kaufvertrag mit einem Händler ab. Wieso kommt plötzlich der Hersteller ins Spiel, um mir nach dem Öffnen der Verpackung einen zweiten Vertrag aufdrängen zu wollen? Ist das eigentlich legal? Muss ich das Produkt wirklich wieder zurückbringen, kann ich es nicht vielmehr einfach behalten und den "zusätzlichen" Vertrag ignorieren?
> Olaf19 hat mir aber das (sehr stark hinkende) Gleichnis vom Kühlschrank erzählt
Ist die Sachlage tatsächlich so grundlegend anders? Falls du darauf hinaus willst, dass man einen Kühlschrank nicht so einfach "kopieren" kann: Einverstanden - aber Kopieren bzw. Raubkopien sind ja nicht das Thema dieses Threads. Für das was flipside vorhat, braucht man keine Kopie - nur 1 Original!
Und schließlich: um das Produkt _juristisch_ gegen Raubkopiererei zu sichern, bedarf es keines vom User zu akzeptierenden Lizenzvertrages - dafür gibts Copyrights. Daher sind ja auch Musiktitel urheberrechtlich geschützt, auch ohne dass ich beim Kauf eines Tonträgers einen Lizenzvertrag akzeptieren muss.
CU
Olaf
Das Problem ist eben, dass Du Software nicht kaufst, sondern nur eine Lizenz erwirbst - Du wirst also nicht Eigentümer! -, und dementsprechend ist Dein Vertragspartner der Lizenzgeber. Der Händler, bei dem Du die Software gekauft hast, ist übrigens auch nicht Eigentümer der Software. Also kann er - was die Rechte am Produkt angeht - auch nicht Dein Vertragspartner sein.
Nachdem Du nicht Eigentümer wirst, kann Dir der Lizenzgeber natürlich gewisse Einschränkungen auferlegen.
Also dann geb ich auch noch meinen Senf dazu. Ich bin ebenfalls illegal denn ich und mein Vater benutzen das selbe XP (die selbe Lizenz). Bis jetzt hatten wir Windows sicher schon über 10 mal aktivieren müssen. Sei das wegen einem neuen PC oder zuviel am PC gebastelt. Fast immer ging das problemlos. Die ersten paar male geschah das mit dem Telefon. Dann mit dem Internet. Nur einmal sagte er der Product Key sei zu oft verwendet worden, mein Vater wurde dann mit einem Mitarbeiter von Microsoft verbunden und sagte ihm das. Der leitete ihn ,ohne Fragen ob er das auf einem anderen PC verwende, weiter so dass ers doch noch aktivieren konnte.
Einmal XP eine Lizenz
Ich habe gehört (leider noch nie gesehen) dass es diese Schülerversionen gibt welche ziemlich billig sind und auf 3 Heimcomputer lizenziert sind. Für Office gibt es sowas zumindest (hab ich schon gesehen). Man muss aber Schüler oder Lehrer eine Schule sein.
"...is doch sache vom ->staatprivatfirmen
das siehst du falsch.
du hast mit der installation den lizenzvertrag angenommen, bist im strengen sinn also vertragspartner von microsoft.
in deutschland herrscht vertragsfreiheit, wenn du also so einen vertrag annimmst, mußt du dich auch dran halten...
kennst du das 11. gebot?
;-)
>>> kennst du das 11. gebot?
nö... wie lautet das? *g*
also im prinzip ist mir dsa klar mit der vertragsfreiheit
hatten ja auch olaf und grossadmin schon was zu gepostet
aber nich alles was vertrag heisst is auch rechtlich zulässig
ich kopier maln stück von meiner antwort auf den grossadmin
da wird das deutlich wie ich das mein
angenommen ein kühlschrankhersteller kommt auf die gleich idee
und limitiert die nutzung von seinen geräten genau wie m$
also zb höchstens 6 flaschen bier 8 tomaten und ein blumenkohl :)
wenns mehr wird muss der kunde nochmal zahlen
wäre das rechtlich erlaubt
darf ein hersteller seinen käufern so auf die finger gucken??
das is eben der knackpunkt ich hab doch schon n vertrag mit m händler
wieso brauche ich n zweiten vertrag mit dem hersteller
und das komischerweise auch nur bei compisoftware
wär klasse wenn du dazu noch geneueres weist
aber danke erstma bis hierhin
Hi,
dann versuche ich mal etwas Licht in die Sache zu bringen.
Beim Kühlschrank schließt Du - wie bereits gesagt - einen Kaufvertrag. Das Eigentum der Sache geht an den Käufer über. Deswegen kann der Käufer dann auch damit machen was er will.
Bei Software schließt man keinen Kaufvertrag ab, sondern - wie ebenfalls bereits berichtet - einen Lizenzvertrag. In dem Lizenzvertrag wird ein Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingungen vereinbart. Alle Urheberrechte (z. B. Vervielfältigung, Ändern des Produkts) verbleiben beim Hersteller.
Nachzulesen im Urheberschutzgesetz (seit 1993 in Deutschland in Kraft):
"Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind." (§69a, Abs. 3, UrhG)
Das ist das Selbe Problem wie bei Musik - auch dort erwirbt man mit einer CD nur ein Nutzungsrecht.
Wenn Du eine Kinokarte kaufst, dann darfst Du damit auch nur einen Film einmal zu einer bestimmten Zeit ansehen. Der Kinobetreiber wird auch nicht sagen "Klar darfst Du den Film so oft bei mir ansehen, wie Du möchtest. Schließlich hast Du ja einmal bezahlt". Beim Kino ist es nicht so einfach an der Kartenkontrolle vorbeizukommen - deswegen ist auch allen klar, dass das nicht erlaubt ist. Bei Musik oder Software ist das Kopieren sehr einfach - und schon meinen viele, dass es ein Kavaliersdelik ist diese Gesetze zu brechen. Das ist aber ein gesellschaftliches Problem, dass wir hier im Forum sicherlich nicht lösen können. Viele interessieren Gesetze nicht - wenn man sie zum eigenen Vorteil brechen kann. Beispiele sind hier auch Versicherungsbetrug oder Verkehrsdelikte. Man brüstet sich ja auch noch - wie auch in diesem Thread - dass man Gesetze bricht.
@King-Heinz:
Auch die Nutzung mit z. B. VirtualPC ist eindeutig geregelt.
Wenn Du auf Deinem Rechner Windows XP laufen hast, dann benötigst Du eine Lizenz.
Wenn Du Windows XP auf diesem Rechner in einer VirtualPC Umgebung ein zweites Mal installierst, dann kannst Du beide Betriebssysteme gleichzeitig nutzen - also sind zwei Lizenzen erforderlich.
Wenn Du Windows XP aber auf einer zweiten Partition auf dem selben Rechner installierst, dann kannst Du immer nur eines der Betriebssystem boote - also ist nur eine Lizenz erforderlich.
@flipside War das einigermaßen verständlich erklärt?
Gruß
HADU
>>> @flipside War das einigermaßen verständlich erklärt?
ich denke ja muss das aber noch bisschen verdauen
aber der unterschied zum kühlschrankkauf ist doch deutlich geworden
danke hadu :)
Hallo Leute
Habe mir mal den interessanten Artikel durchgelesen.
Hätte da noch ein Beispiel.
Denkt mal an einen Handyvertrag. Du schließt in einem Laden einen Vertrag ab mit dem Händler. Dieser ist aber nur Subunternehmer für den Provider des Netzes. Daher schließt du im Endeffekt einen Vertrag mit dem Provider ab nur, dass dieser vertreten wird vom Subunternehmer. Deine Handyrechnung kommt ja dann auch vom Provider und nicht von Media Markt oder so. Wenn du also WinXp kaufst unterschreibst du einen Lizenzvertrag mit MS. Dieser gestattet dir die Nutzung des Produkts und gibt dir die kostenlosen Updates (daher der hohe Preis).
Parallele Nutzung ist untersagt.
Welche Passagen in einem Vertrag rechtens sind steht im BGB. Da steht auch drin, dass alle Passagen die gegen gültiges Recht verstoßen nicht gültig sind.
Wenn also einer reinschreibt "10€ kostet das Produkt und in 10 Jahren muß man dafür ein Bein opfern" ist das nicht rechtens und damit hinfällig. (Vermerk: auch diese netten Aushänge "Vom Umtausch ausgeschlossen" sind in 90% der Fälle nicht rechtens).
Um auf MS zurückzukommen, so ein Lizensvertrag ist hier gültig. D.h. sofern MS nichts illegales verlangt muß man den Vertrag beachten.
Aber MS ist clever Win95 haben sie als "Shareware" rausgebracht um alle an sich zu binden. Die wollen auch keine Privatleute verklagen sofern diese nicht anfangen massenhaft zu kopieren und zu verkaufen. Solange wie die Bevölkerung MS Produkte privat nutzt werden unternehmen diese Software kaufen um die Seminargebühren zu sparen. Eine Schulung für Linux ist teurer als jede Lizens von MS es sein kann. Ich arbeite selbst in so einem Unternehemen, und da kam raus, Windows ist trotz Lizenskosten günstiger als Linux. Denn Seminare für 260.000 Leute zu finazieren geht in die Mrd. Darauf spekuliert MS und das zurecht. Bei MP3s sieht das wieder anderes aus.
Das reicht erstmal von mir
Schönen Tag noch
Das, was Du da schreibst, @ Thomasw, ist mit dem allergrößten Abstand das sachlichste und Inhaltsreichste, was -nach meiner Meinung- jemals hier zu diesem Thema gepostet wurde. Besser, als alle eifrigen Verweise auf Gesetze.
Besonders der letzte Abschnitt. Und da auch dies:
>>Die wollen auch keine Privatleute verklagen sofern diese nicht anfangen massenhaft zu kopieren und zu verkaufen Das erklärt, warum ich -und auch andere- noch nie Schwierigkeiten mit einer Freischaltung hatten.
Danke für diesen Beitrag!
Jürgen
Hallo @Thomasw!
"Ich arbeite selbst in so einem Unternehemen, und da kam raus, Windows ist trotz Lizenskosten günstiger als Linux. Denn Seminare für 260.000 Leute zu finazieren geht in die Mrd. Darauf spekuliert MS und das zurecht. "
Na, aber! Das ist ja wohl nicht Dein Ernst!WinDOOF ist uns allen ergonomisch in die Wiege gelegt und f. Linux braucht man (gerade bei der KDE2) dann eine Schulung?? Wo arbeitest denn Du? (Ich kenne keine Baumschule mit 260.000 Beschäftigten *g*)
Mal Spaß beiseite:
Um mit StarOffice/Openoffice umgehen zu können, braucht aus mehrfacher, eigener Anschauung jemand, der die Grundbegriffe von MS-Office halbwegs kapiert hat, vielleicht 20 min. Bleibt also noch das BS: In einem Konzern (gerade dieser Größenordnung) werden Otto-Normal-User (zumindest innerhalb der Konzerne, die ich kenne) von den Admins derart kräftig kastriert, dass sich deren Kenntnisse sowieso nur auf "bunte-Bildchen-auf Desktop-klicken", genau einmal am Arbeitstaganfang und dann bei Ende, beschränken müssen. "Speziellere" Aufgaben, wie z.B. Backup, Schadensbehebung, Updates, Upgrades etc. sind in exakten Routinen festgelegt und werden von der IT-Abteilung übernommen. Was bitte, gibt es dann da zu schulen? Daß ich anstatt 2 mal unter WINDOOF nur noch einaml die Rabattmarke anklicken muß??
Ich habe bisher mit einer kleinen Auswahl an Softwareprodukten sowohl in ihrer Version für WIN als auch für LINUX gearbeitet. Von der Programmumgebung her waren diese identisch zueinander, so dass man gar nicht merkt unter welchem BS man arbeitet. Also sind hier Kenntnisse aus der WIN-Welt 1 zu 1 verwertbar. Unter WINE wird es danz völlig egal, was im Hintergrund läuft, da nun hier auch Laufwerksbezeichnungen identisch zu WIN sind.
Im HiFi-Bereich sagt man, dass die besten Komponenten diejenigen sind, die man nicht hört. Genau so sollte es mit einem BS sein (Gerade wir IT-Dummies machen das aber nicht. Würdet Ihr z.B. ein Auto akzeptieren, an dem Ihr pro Woche kräftig rumschrauben müßtet? Sicher nicht, da hättet Ihr schon längst die Marke gewechselt. Warum aber nicht auch beim BS??). Das BS stellt ja nur die Basis für die Applikationen und muß im Hintergrund laufen, ohne mich als User irgendwie zu beanspruchen (Nicht vergessen: Die Arbeitsaufgabe lautet z.B.: "Bitte fertigen Sie für die Besprechung morgen Nachmittag eine Präsentation unseres Projektes an" und nicht "Sorgen Sie mal dafür, dass der PC beim Scannen der Vortragsbilder nicht andauernd einfriert" . Wenn ich hier fummeln muß, läuft also was falsch und ich verbrate sinnlos Hirnschmalz und Zeit.
Und hier, glaube mir, sind die aktuellen LINUX-Versionen allen MS-Produkten, die ich nun auch über 15 Jahre kenne, bei weitem überlegen. Anschalten und loslegen ohen Probs ist LINUX.
Lieber Thomas, entweder bist Du da übler Propaganda auf den Leim gegangen oder Du bist gar ein ganz abgefeimter MS-Maulwurf, der uns hier in Billys Auftrag undercover durch Fehlinformationen verunsichern soll, quasi als digitaler James Bond (*g*)
Gruß
Pumbo
Hi Pumbo,
Du machst bei Deinen Überlegungen einen entscheidenden Fehler:
Du gehst von Dir aus.
Von wegen "Kenntnisse verwerten" oder "Grundkenntnisse kapiert".
Vergiss es - das machen vielleicht 10% der User. Die anderen 90% rufen den Support an, wenn das Icon die Farbe gewechselt hat ...
DAU-geplagte-Grüße
HADU
war ja ne super diskussion
hätte gar nich gedacht das ich sowas auslösen würde *fg*
also danke für eure mühe
besonders für die ausführlichen sachkundigen beiträge :)
Der Microssoft-Lizensvertrag ist ein übles Diktat, wie so viele Softwareverträge oder auch Versicherungsverträge usw.. Das muss vielleicht so sein, weil jede Firma viele Kunden hat, darunter recht merkwürdige. Aber mit der Aktivierung ist MS zu weit gegangen, die läuft Amok. Mein WinXP entdeckt ständig fehlerhaft neue Hardware und verlangt ständig die Aktivierung (binnen 3 Tagen nun!!), da hilft auch nicht das Einspielen eines DriveImage. WinXP steht halt mit Wechselrahmenfestplatten auf Kriegsfuß und es mag auch keine Korrekturen an den Benutzerkonten. Genau die werden notwendig, wenn man versucht seine Daten von der C-Partition wegzuholen und Windows dabei Fehler produziert, ständig Browser-Cache und Verlauf löscht.
Windows entdeckt bei mir ständig eine neue Fesplatte, mit Vorliebe die DTLA (habe gerade Master und Slave getauscht und habe eine zweite Installation mit noch einem anderen Festplattenpärchen (und restriktiven Sicherheitseinstellungen), habe halt viele Wechselrahmen...auch solche mit Linux drauf oder Win98). Und weil Windows eh beim Entdecken ist, entdeckt es auch neue "Lautsprecher" am Line-Ausgang. Da hängt allerdings nur meine Stereoanlage dran, manchmal ist sie eingeschaltet, zumeist ist sie "Aus" (Stromschalter an der Mehrfachsteckdose). Nachdem ich artig die Konfigration eingebe (als relativ passend kommt nur die Variante "2 Stereolautsprecher" in Frage) kommt dann die Aktivierungskeule. Gates hat wirklich Prügel verdient. Wechselrahmen, Linux und eine Stereoanlage...die gelegentlich ausgeschaltet ist, das mag WinXP nicht...da zählt der Kaufpreis den ich entrichtet habe nix. Ach ja den Onboard-Netzwerkchip musste ich für Linux durch eine Billignetzwerkkarte ersetzen, damit mein Teledat 300 LAN unter Linux funzt. Alles andere am Rechner, Prozzi, Mainboard, Speicher, Grafikkarte, DVD-Brenner bis hin zum Boxed-Lüfter sind gleich geblieben. Komisch dass WinXP nicht Zusatzgehäuselüfter am Molex-Stecker moniert...!! :-(
Übrigens der IE-Controler der c't taugt nichts, da muss man ja seine Links und Favoriten von Hand eintippen oder per Drag and Drop, man kann keine Links anklicken, man muss exakt das Browserfenster benutzen, dass der IE-Controler aufmacht. Ich habe den Controler erst mal vom Desktop verbannt. Übrig geblieben (in der Registry verankert) ist von dem Experiment allerdings die Eigenschaft, PDF-Dokumente zu öffnen, auch wenn ActiveX abgeschaltet ist. Ein gewisser Sicherheitsgewinn, einfaches ActiveX kann man weglassen. Aber an JScript, etwa hier auf Nickles zur Navigation, führt kein Weg vorbei.
Hallöschen
Das Hauptproblem bei XP sind die Punkte. Jede Hardware die getauscht wird hat diverse Punkte. Man darf maximal eine gewisse Anzahl von Punkten haben um nicht freischalten zu müssen (meineserachtens 6 oder 7). Allein die Netzwerkkarte hat, glaube ich, 7 Punkte. Daher das viele Freischalten.
@ Pumbo
Als "Experte" oder jemand der sich dafür interessiert hast du sicher recht. Aber Fakt ist eins. 95% aller PC Arbeitsstationen auf diesen Planeten laufen mit MS Systemen. Nicht ohne Grund!!! Wenn Linux sooooo einfach ist, wieso kaufen dann alle Windows. Ganz einfach. Jemanden etwas beizubringen ist leichter als jemanden umzulernen. Und ich habe selbst Linux mit KDE und WinMe. Habe es wieder runtergehaun. Um die Sachen die ich machen möchte, machen zu können benötige ich viele Wochen bzw. Monate. Meine Ziele habe ich unter Windows an einem Wochenende gelöst. (Domain Controller, Web Server, FTP-Server, File-Server, SUS Server u.v.m.). Vielleicht bin ich zu doof für Linux aber ich habe selbst mit einem DSL Router unter meinem Linux keine Internetverbindung implementieren können. Abgesehen davon, aus sicht der Arbeitgeber gesehen: Ein NT-Admin kostet vielleicht die hälfte von dem was ein Unix-Admin kostet. Warum wohl? Weil es soooo einfach ist???
Sicher nicht. Das hat seine Gründe.
Wegen Sicherheit!!! Blaster war auch auf Linuxmaschinen. Wenn Linux so verbreitet wäre würde es da auch so viele Vieren geben. Schon allein daher weil sich jeder den Quellcode ziehen kann und die Vieren und Trojaner richtig zuschneiden kann.
Aber jeder soll seine Meinung haben. Ich bin auch vorsichtig mit MS aber die haben auch was drauf.
PS: Ich arbeite bei unserem Rosa Roten Riesen
> Blaster war auch auf Linuxmaschinen.
Das habe ich vor einiger Zeit schon mal irgendwo gelesen - und nicht verstanden. Der Blasterwurm nutzt doch eine Sicherheitslücke in Windows Systemen mit NT-Kernel, also NT / 2000 / XP. Wie können dann Linux-PCs davon betroffen sein, wenn nicht mal Win98-Systeme gefährdet sind?
CU
Olaf
Kann ich auch nicht direkt sagen, aber ich denke Linux arbeitet auch mit UDP-Ports und da ist wohl der Port 135 auch standardmäßig offen. Aber das ist nur eine Vermutung
So viel ich weiß, ist bei Linux erstmal alles geschlossen, was irgendwie zu schließen geht - man muss Ports schon gezielt öffnen, wenn man sie geöffnet haben will. Aber selbst wenn dem so ist und Port 135 geöffnet wurde, sollte der Blasterwurm keine Chance haben, weil dessen Code eben unter Windows läuft... aber vielleicht kann dazu noch jemand Genaueres sagen.
CU
Olaf
Die Aussage "Blaster war auch auf Linux" falsch. Es gibt eine spezielle Unix-Bibliothek für RPC von afaik SUN oder IBM, welche über ein ähnliches Problem verfügte und auf ähnliche Weise zum Absturz zu bringen war. Dieses Paket war aber nicht sehr verbreitet.
sry die störung. aber kann der vertrag nicht umgangen werden? man unterschreibt ja nichts man sagt ja nur ja und sonst nichts. das hiese der vertrag ist aufgelöst oder nicht? sry kann mich auch komplett täuschen
mfg mitabachi
Ganz so ist das nicht... ein Vertrag ist ja kein Schriftstück das man unterschreiben muss - er bedeutet lediglich die Übereinstimmung von mindestens zwei Willenserklärungen. Diese Willenserklärungen können
- schriftlich,
- mündlich, oder
- durch schlüssiges Handeln
abgegeben werden. Wenn ein Vertrag dadurch geschlossen wird, dass man mit der Maus auf einen OK-Button klickt, dann liegt eben "schlüssiges Handeln" vor, ähnlich wie bei den Verträgen, die wir alle tagtäglich dadurch schließen, dass wir Ware im Supermarkt auf ein Laufband legen, in ein öffentliches Verkehrsmittel einsteigen, am Kiosk schweigend eine Zeitung wegnehmen und das Geld hinlegen etc.
Was die formale Seite betrachtet, kann man Microsoft also nichts vorwerfen.
Aber ganz etwas anderes stört mich in diesem Fall: Wenn ich ein Produkt kaufe, habe ich doch einen Kaufvertrag mit einem Händler oder sonstigen Verkäufer geschlossen. Wie kommt eigentlich der *Hersteller* des Produktes dazu, hier noch dazwischen funken und mir einen zusätzlcihen Vertrag andienen zu wollen? Ist ein solcher Vertag nicht von vornherein ungültig, egal ob ich nun mit der Maus auf "OK" oder nicht-okay drücke? Diese Frage konnte leider niemand hier überzeugend beantworten.
CU
Olaf