Nicht dass ich konkret befürchte gefilzt zu werden. Aber ich habe einige Horrorstorys von Hausdurchsuchungen gelesen, die mir doch Sorgen machen. In einem konkreten Fall wurde bei jemanden statt raubkopierter Software lediglich der Einsatz von Shareware festgestellt. Kleinere Tools, für eigentlich ein paar Euro fällig gewesen wären. Obwohl wesentliche Standartprogramme ordnungsgemäß und legal betrieben wurde, wurde der PC sichergestellt und nicht mehr herausgerückt. Die Polizei habe die Urheber der Shareware aufgefordert, Anzeige zu erstatten, was aber nicht geschah. Rechner war trotzdem weg. Ist das legal? In was für Fällen ist so etwas üblich? Wer hat Erfahrung mit sowas? Ich nutze einiges an Software gewerblich und habe einige OEM-Versionen im Einsatz, dessen Nutzung durch das bekannte BGH-Urteil keineswegs pauschal legal ist. Ich habe keinen Bock mir wegen unklarer Rechtslage die Hütte leerräumen zu lassen. Schreibt doch mal, was ihr so erlebt habt! Das ich hier unter meinem vollen Namen poste, mache ich bewußt, denn ich habe soweit ein reines Gewissen...
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Diese Regelung finde ich eh schwachsinnig. Ich finde, da heiligt der Zweck die Mittel. Ich fände es bei Kapitalverbrechen völlig ok, wenn Beweismittel nicht auf dem "normalen Dienstweg" erlangt werden, zB. Durchsuchung ohne Erlaubnis. Allerdings muß die Glaubwürdigkeit der Beweise dennoch gewährleistet sein. Bei unserem Thema hier sehe ich das anders. Da sehe ich es nicht als gerechtfertigt an, wenn einem auf üble Nachrede hin die Bude umgepflügt wird. Auch fände ich es unrechtmäßig, wenn bei der "Gelegenheit" auch mal der Rechner der Freundin oder des Mitbewohners gleich einkassiert wird. Ein wesentlicher Aspekt ist allerdings hier untergangen. Es dürfte wohl ein großer Unterschied sein, ob Raubkopien (womöglich gegen Geld) vertrieben werden, oder ob lediglich nichtlizensierte Software eingesetzt wird. Letzteres ist m.E. eine zivilrechtliche Sache, die sich häufig durch Nachkaufen der entsprechenden Vollversionen innerhalb einer kurzen Frist vom Tisch bekommen läßt. Der Vertrieb von Raubkopien ist allerdings ein Straftatbestand. In diesen Fällen dürften die Hausdurchsuchungen i.d.R. keinen unschuldigen treffen, denn die Polizei beobachtet solche Gestalten ausgiebig, um auf einen Schlag möglichst viele Partner und Hintermänner zu erwischen. Falls diese Ermittlungen nix stichhaltiges bringen, wird wohl kein Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung anstreben.