wenn ich irgendjemandem den beruehmten finger zeige kostet mich das einen haufen kohle.
hier ist nun ein kleines profilierungsgeiles ferkelchen das permanent eben jenen hochhaelt - hilft da ne anzeige? beleidigung ist doch ne straftat - wenn nun alle ne anzeige taetigen -wuerde das tw dann weiterhelfen? - fuer beweise hat unser moechtegernhacker ja zur genuege gesorgt.
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hört doch enlich auf mit dem blödsinn denkt ihr wircklich der staatsanwalt
hätte nichts gescheiteres zu tun als jemand zu belangen nur weil er jemanden als idi** bezeichnet
oder was auch immer schreibt
