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mal ne juristische frage

Anonym / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

wenn ich irgendjemandem den beruehmten finger zeige kostet mich das einen haufen kohle.
hier ist nun ein kleines profilierungsgeiles ferkelchen das permanent eben jenen hochhaelt - hilft da ne anzeige? beleidigung ist doch ne straftat - wenn nun alle ne anzeige taetigen -wuerde das tw dann weiterhelfen? - fuer beweise hat unser moechtegernhacker ja zur genuege gesorgt.

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Loopi© Anonym „mal ne juristische frage“
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Evt. eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Ich werde die Frage mal im Forum für Computer/Internetrecht stellen.
Gruß,Loopi©

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Was denn für Beweise? IP? Die hat keinen juristischen Halt!

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xafford (Anonym) „Was denn für Beweise? IP? Die hat keinen juristischen Halt!“
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hä? und wie die juristischen halt hat. die ip ist genausogut, als vergisst du beim banküberfall deinen ausweis auf dem schalter. anhand der ip kann der provider die idendität desjenigen herausrücken, aber hier liegt das problem. der provider tut dies nur bei richterlicher anordnung, und um diese zu bekommen müssen schon gewichtige gründe vorliegen. beim verdacht auf eine straftat ist das schon gegeben, aber beleidigung ist keine straftat, sondern nur ein vergehen, also ein nur zivilrechtlich relevantes delikt, kein strafrechtliches. anderst sieht es bei sabotage aus, wie diese gestern eventuell vorgelegen hat, oder volksverhetzung, aufforderung zu straftaten, und ähnlich schwerwiegenden dingen.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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(Anonym) xafford „hä? und wie die juristischen halt hat. die ip ist genausogut, als vergisst du...“
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und wenn ich die IP eines Anderen nutze, auf dem seinen System ich einen Trojaner installiert habe, der mir die Möglichkeit des Portredirects liefert? In den Forenlogs von Nickles taucht dann dem seine IP auf und nicht meine! Alles schon selber durchprobiert, meinste ich bin so blöd und mülle Foren mit meiner richtigen IP zu?

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Hallo, lard;
nachdem ich die sehr fundierten Ausführungen des anonymen Internet-
Rowdys auch zur Kenntnis genommen habe (vielleicht auch Herr M.N. ?),
schalte ich mich wieder in die Diskussion ein, obwohl Chop Suey von
Brett 2 meinte, es sei für den Unterzeichner besser, zu verschwinden,
da ein Jurist auf diesem Brett nichts verloren habe. Vielleicht weiß
Chop Suey Rat ?
Als Strafjurist meine ich folgendes:
1. Jeder User sollte gegen Unbekannt Strafanzeige erstatten
(= konkrete Schilderung des Sachverhalts) und Strafantrag (aus allen
rechtlichen Gründen) stellen. Warum ?
a) Entgegen xafford ist Beleidigung ( § 185 StGB) eine Straftat !
- ich mag keine Leute, die über Jura Halbwahrheiten erzählen, oh- ne dies studiert zu haben -
b) in der Blockierung der ganzen Seite war jedem Diskussionsteil-
nehmer die Diskussion versagt. Dies nennt man Nötigung, strafbar
nach § 240 StGB.
c) evtl. Volksverhetzung gem. § 130 StGB (steht gleich hinter dem
"Baader-Meinhof-Paragraph") und gehört in den Bereich der soge-
nannten Staatsschutzdelikte. Bei b) und c) liegt die obere Grenze
bei 5 (in Worten: fünf !) Jahren Freiheitsentzug in einer JVA !

Am besten eine Hardcopy machen und diese der Strafanzeige beilegen.
Die Strafanzeige kann man entweder persönlich bei der Polizei erstat-
ten oder an diese oder an eine Staatsanwaltschaft (existiert immer
dort, wo sich in einer Stadt ein Landgericht befindet). Die StA wird
die IP-Nr. schon herausbekommen.
Jeder User sollte auch seinen Schaden dartun (zB eine Stunde lang nutzlos versucht zu haben, in das Diskussionsforum hineinzukommen).
Dann wären ca. 2 DM/User nutzlos aufgewendet worden. Wenn sich
vielleicht 100.000 User fänden, wären das dann zu Lasten des Internet-
Hooligan eine stolze Summe von 200.000 DM. Da kann man nicht nur den
PC mit Modem pfänden, nein auch den Pkw, das Haus und die Rentenan-
wartschaft (heißer Tip in Juristenkreisen !)
Das kennen die Verbrecher noch nicht, weil es zu selten angewendet
wird, aber - werte Internetgemeinde - wie wäre es denn, wenn wir uns
alle gegen das "Ferkelchen" zusammentäten ? Das kennt der sicher auch
noch nicht ! Er fordert es ja geradezu heraus. Ich erbitte mal Eure
Meinung, natürlich ohne Ferkelchenbeitrag !

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Nette Idee, aber dann hat die Justiz maximal die IP (wenn derjenige oder auch diejenige über einen anonimyzer surft, wird es deutlich schwieriger), du weißt aber nicht, wer an dem Rechner gesessen hat. Und wer derjenige ganz schlau ist, schriebt er seine Beleidigungen von einem Internetcafe aus. Das wars dann.

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Nette Idee, aber es gibt auch den Grundsatz der Verkehrssicherungs-
pflicht: Wer einen (gefährlichen) Gegenstand in den allgemeinen
sozialen Kontaktbereich bringt, haftet auch für die Schäden, die da-
mit verursacht werden. Bei Anonymizern gibt es LKA oder BKA mit von
unseren Steuergeldern finanzierten Fachleuten, die das Problem m.E.
auch lösen werden. Beim Internetcafé haftet halt der Inhaber des
Internetcafés (mit Rückgriffsmöglichkeit gegen den Schädiger).
Das wars dann meint Liebling Kreuzberg

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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...wobei die IP nichts darüber sagt, wer vor der kiste gesessen hat.
ihr bewegt euch also im raum der spekulation.
bei uns gilt als rechtsgrundsatz, dass die "tat" ZWEIFELSFREI EINER PERSON zugeordnet werden muß, um geahndet werden zu können. wenn also der anonym(213.21.68.153) schreiberling tatsächlich jemals eine vorlesung jura hatte - woran ich zweifle- warum beschränkt er sich dann auf "paragraphenzitiererei"??GarfTermy

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Hallo, GarfTermy;
es stimmt, daß im S t r a f r e c h t der von Dir zitierte Grund-
satz (Gott sei Dank !) gilt; aber der Hammer ist ja das Zivilrecht und
da insbesondere das Schadensersatzrecht. Hierzu gehört der von der
Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der bereits erwähnten Verkehrs-
sicherungspflicht. (Ohne oberlehrerhaft wirken zu wollen; das alles
kannst Du im Detail in einem BGB-Kommentar zu § 823 BGB nachlesen, wenn Du willst - dort steht es nämlich ).

Beispiel (an dem das entwickelt worden ist): Wer einen Brunnen nicht
abdeckt, haftet für alle Schäden die dadurch entstehen, wenn jemand
beispielsweise deswegen hineinfällt und sich verletzt.
Wer bei Glatteis vor seinem Haus nicht streut, haftet für Schäden, die
ein Passant dadurch erleidet, daß er infolgedessen zu Schaden kommt.
Wer ein Internetcafé betreibt und die Besucher nicht erfaßt, haftet
halt für Schäden, die von den Besuchern verursacht werden.
Als Beispiel dienen auch die sogen. "Verfolgerfälle": Dieb/Räuber
rennt mit der Beute vom Tatort weg, Polizist verfolgt ihn und erleidet
bspweise einen Sturz: Der Dieb/Räuber haftet, auch wenn er den Poli-
zisten weder gestoßen noch geschubst hat.
Wozu denken wir hier über ungelegte Hühnereier nach. Warten wir doch
erst mal ab, wer hinter der betreffenden Nummer steckt.
Oder wie M.N. schreibt: Zurücklehnen, Bier kalt stellen, entspannen !
Liebling Kreuzberg

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Geht ja hier ziemlich deutsch zu.

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Golem Anonym „mal ne juristische frage“
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Wichtig ist das der(die) kleine(n) Schmierer merkt das er(sie) gar nicht soooo sicher ist wie er(sie) vielleicht glaubt(en)...und wenn sich die Nicklesgemeinschaft zusammentut und was auf die Beine stellt...wäre das genial!
Wir verstehen zwar Spaß und nehmen auch nicht alles krumm wenn sich mal einer im Ton vergreift...aber das Mass ist übervoll und Nickles.de läuft Gefahr seinen Ruf zu verlieren...DAS DARF NICHT SEIN!!!
Und wenns (offensichtlich) unbedingt sein muß,dann eben auch mit der Keule der Staatsmacht!
Ich denke das ist im Sinne der meisten die hier auf Nickles.de "Ihre" Seite gefunden haben

Golem

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(Anonym) Golem „Wichtig ist das der die kleine n Schmierer merkt das er sie gar nicht soooo...“
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ruf???

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(Anonym) Golem „Wichtig ist das der die kleine n Schmierer merkt das er sie gar nicht soooo...“
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Hallo, Golem;
ich bin exakt 100 % Deiner Meinung und denke, daß die Mehrheit der
User der Nickles-Seiten sicherlich auch so eingestellt ist. Vorliegend
geht der Weg nur mit der "Keule der Staatsmacht", weil anders die IP-
Nr. des Net-Underdog nicht ausfindig zu machen ist. Es liegt nur an
jedem einzelnen von uns allen, den von mir etwas weiter oben beschrie-
benen Weg zu gehen und die Anzeige zu erstatten. Auch die Reaktion
weiter unten - "Anonym und beleidigend" - zeigt mir, daß wir auf dem
richtigen Weg sind.
Liebling Kreuzberg

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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blabla möchtegerne juristen ihr spinner seit so blöde

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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Zur Nutzung einer fremden IP-Nr.:
Du wirst lachen, aber es trifft denjenigen, dessen IP-Nr. durch die
Datenautobahn geistert ! Wenn jemandem das Auto gestohlen wird und
der Dieb baut damit einen Unfall, dann haften zunächst mal der Halter
und dessen Versicherung (mit der Rückgriffsmöglichkeit gegen den Dieb)
Oder denkst Du, der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen ?
Solltest Du anderer Meinung sein, dann erpresse doch mal auf diesem
Weg eine Bank, eine Regierung oder sonst irgendwen. Ich bin gespannt,
was da herauskommt.

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Loopi© Anonym „mal ne juristische frage“
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Habe die Frage mal im Forum Recht gepostet(www.recht.de Forum Internetrecht) und folgende Antwort bekommen:
>Einzige Möglichkeit:
>Kontaktieren Sie den Admin des Forums!
>Dieser kann die IP-Adresse ermitteln und sich beim Provider des >Anonymen ggf. Beschweren.
>Ausserdem gibt es einige technische Möglichkeiten den Anonymen zu >stoppen, etwa durch einen Filter, der Forenbeiträge die bestimmte >Beleidigungen sog. "Badwords" enthalten direkt abzublocken.
>Alternativ dazu sollte man einen Registrierungszwang zum Posten >einführen. Bereits gesammelte Erfahrungen zeigen, dass ein solcher >Zwang eben nicht, wie landläufig gerne vermutet, zu einem Abwandern >der Poster führt, sondern zu einer deutlichen Erhöhung des Niveaus in dem Forum.

Gruß,Loopi©

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(Anonym) Loopi© „Habe die Frage mal im Forum Recht gepostet www.recht.de Forum Internetrecht und...“
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Dann registriert man sich mittels einer FreeEMailAdresse vom Anbieter aus Süd-Korea und nutzt weiterhin Proxys zum verschleiern der IP oder gleiche eine von einem ahnungslosen User bei dem man einen Remoteserver installiert, oder diesen zufällig mit nem Scanner gefunden hat und dessen IP man sich für's surfen und flooden von Foren mittels Portredirect holt!

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(Anonym) Loopi© „Habe die Frage mal im Forum Recht gepostet www.recht.de Forum Internetrecht und...“
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das sind Juristen (oder Möchtegern...) die dort antworten, die sind Fachleute auf ihrem Gebiet(Jura), haben aber von dem technischen Aspekt einer IP keine Schimmer! Frag mal bei Providern nach, wie oft die schon anhand ihrer Logfiles und den IP's, die jeweiligen Nutzer in Sachen einer Beschwerde von Dritten ermittelt haben.
Sie werden Antworten, der Aufwand rechtfertigt nicht die dabei enstehenden Kosten, weil es wie in diesem Fall hier, keinen materiellen Schaden gegeben hat! Und vielen Providern, ist es nicht mal möglich die Logs zu sichten, bis eine richterliche Anordnung eintrifft, sind die bei kleineren Providern längst gelöscht, die haben nämlich eine Haltwertzeit von 14 Tagen bei denen.

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(Anonym) Anonym „mal ne juristische frage“
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hört doch enlich auf mit dem blödsinn denkt ihr wircklich der staatsanwalt
hätte nichts gescheiteres zu tun als jemand zu belangen nur weil er jemanden als idi** bezeichnet
oder was auch immer schreibt

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Chop Suey (Anonym: 62.157.33.251) Anonym „mal ne juristische frage“
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völlig richtig, 194.230.172.7 - hier wird am Thema vorbei geredet. In Deutschland laufen Kinderschänder frei herum, weil sie eine schwere Jugend hatten. In Deutschland sind ehemalige RAF-Aktivisten Außen- und Umweltminister. Und auf diesem Board wird wegen ein paar Deppen, die ihre Pubertät nicht im Griff haben, mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wird so getan, als hänge die Zukunft der Menschheit davon ab, daß ein paar Schwachköpfe von Jugendrichtern zu einem verschärften "Na, na, aber ab jetzt lieb sein" verdonnert werden. Mehr würde eh nicht passieren. Frage: Würdet Ihr einem Sechsjährigen auch mit dem Staatsanwalt drohen, weil der "der Onkel sieht doof aus!" zu Euch sagt? Im übertragenen Sinne passiert hier genau das!

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