wenn ich irgendjemandem den beruehmten finger zeige kostet mich das einen haufen kohle.
hier ist nun ein kleines profilierungsgeiles ferkelchen das permanent eben jenen hochhaelt - hilft da ne anzeige? beleidigung ist doch ne straftat - wenn nun alle ne anzeige taetigen -wuerde das tw dann weiterhelfen? - fuer beweise hat unser moechtegernhacker ja zur genuege gesorgt.
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...wobei die IP nichts darüber sagt, wer vor der kiste gesessen hat.
ihr bewegt euch also im raum der spekulation.
bei uns gilt als rechtsgrundsatz, dass die "tat" ZWEIFELSFREI EINER PERSON zugeordnet werden muß, um geahndet werden zu können. wenn also der anonym(213.21.68.153) schreiberling tatsächlich jemals eine vorlesung jura hatte - woran ich zweifle- warum beschränkt er sich dann auf "paragraphenzitiererei"??GarfTermy
