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TopToNet: alles korrekt beim Eintragsdienst?

kailew / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich betreibe eine Internet-Seite (www.westalgarve.de) und bekam vor etwa zehn Wochen per Brief eine Rechnung der Firma TopToNet.

Angeblich soll ich einen sogenannten Eintragsdienst für ein paar hundert Suchmaschinen in Auftrag gegeben haben. Ich war vorher nie auf deren Seite, bzw. habe nie einen derartigen Auftrag erteilt. Als beweis, dass ich es gewesen sein sollte, wurde mir eine ip-Nummer genannt, die nach meinen Recherchen jedoch zur Telekom Italia gehört.

Da ich in Deutschland lebe, einen Telekom-Zugang habe und zum fraglichen Zeitpunkt auch nicht in Italien war, halte ich diesen "Beweis" für eher ungeeignet. Außerdem wurde eine gmx-Adresse genannt, die angeblich meine sein soll, die ich aber auch nie registriert habe.

Telefonisch versuchte ich der Firma insgesamt drei Mal klarzumachen, dass es sich um einen Fehler handeln müsse. Nach dem letzten Telefonat war auch etwa sechs Wochen Ruhe. Gestern nun bekam ich einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Ich habe von etlichen Webmastern gehört, die ähnliche Rechnungen bekommen haben. Dir Firma mahnt so penetrant, dass die Leute die nicht allzu hohen Rechnungen eben irgendwann zahlen, um ihre Ruhe zu haben ...

In diesem Forum:
http://board.protecus.de/showtopic.php?threadid=938 sind bereits mehrere Fälle diskutiert worden, die ähnlich gelagert sind.

Kai

kailew Heiko105 „ Nicht Reagieren. Die können dir nichts !! Wenn Du nichts in Auftrag gegeben...“
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Hallo,
ich denke, der Fall verhält sich anders!

Da ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommenhabe, MUSS ich darauf reagieren, weil die Firma ansonsten einen Rechtstitel erwirkt (Pfändung) erwirkt, gegen den man keine Rechtsmittel mehr einlegen kann!!!!

Auch wenn es sich unglaublich anhört, aber so funktioniert unser Rechtssystem: Du gehst zum Gericht, behauptest einfach, dass Dir jemand Geld schuldet, und das Gericht verschickt ohne Prüfung des Sachverhalts (das steht in dem Mahnbescheid ausdrücklich drin) eine Mahnung. Die sieht natürlich viel beeindruckender aus, als Mahnungen der Firma und wird per Zustellungsurkunde geschickt usw. Viele bekommen dann Schiss und bezahlen einfach, ich kenne Fälle!

Man muss dagegen auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Dann muss die Firma ihrerseits einen Anwalt einschalten und die Sache vor gericht bringen. Wegen des niedrigen Streitwertes von unter 100 Euro landet die Sache dann vor dem Amtsgericht (wenn sie da landet, was ich allerdings bezweifele).

Mehr dazu auch hier: http://www.storyal.de/story2002/betrug.htm

Kai