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wer zahlt porto bei gewährleistung?

mork / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo. ich habe eine defekte hdd, die ich an ibm zurückschicken will. gewährleistungsanspruch besteht. muss ich das porto zahlen??? kann ich das ding unfrei einsenden (porto zahlt empfänger??)? ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich die kosten tragen soll, aber ich will auch nicht, dass ibm die annahme verweigert. hat jemand damit erfahrung?


danke,


mork

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Mrs. Software mork „wer zahlt porto bei gewährleistung?“
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Ist im Gesetz ganz klar geregelt: In einem Gewährleistungsfall dürfen dem Kunden keine Kosten entstehen. In einem Garantiefall (Garantie ist eine freiwillige Leistung!!) kann der Händler oder Hersteller Kosten wie zum Beispiel Versand auf den Kunden abwälzen. Man muss immer unterscheiden zwischen gesetzlichen Leistungen (=Gewährleistung) und freiwilligen Leistungen (=Garantie). Viele werfen das in einen Topf, juristisch bestehen da aber gewaltige Unterschiede. Zum Beispiel kann dir jemand eine HD ohne Garantie verkaufen (ein Händler mit der Aussage "keine Ahnung, ob die noch läuft"). Kann man ruhig kaufen, denn solange der Händler auf grund eines defektes die gesetzliche Gewährleistung ("Defekt, für Bastler") nicht ausschließt, muss er immer noch dafür die gesetzliche Gewährleistung bieten.

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