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wer zahlt porto bei gewährleistung?

mork / 7 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo. ich habe eine defekte hdd, die ich an ibm zurückschicken will. gewährleistungsanspruch besteht. muss ich das porto zahlen??? kann ich das ding unfrei einsenden (porto zahlt empfänger??)? ich sehe eigentlich nicht ein, dass ich die kosten tragen soll, aber ich will auch nicht, dass ibm die annahme verweigert. hat jemand damit erfahrung?


danke,


mork

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Sandor1 mork „wer zahlt porto bei gewährleistung?“
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Ruf halt einfach bei IBM an!!!!!!!!
Das ist unterschiedlich.
Was glaubst du , warum die ne Hotline haben?!?!?

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Tilo Nachdenklich Sandor1 „Ruf halt einfach bei IBM an!!!!!!!! Das ist unterschiedlich. Was glaubst du ,...“
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Schau mal im Archiv, was ich zur Abwicklung der Garantie bei IBM gepostet habe. IBM war mal wohl so nachlässig die Übernahme der Versandkosten bei Privatkunden zu versprechen. Machen sie aber wohl nicht gerne. Denn ich bekam die Mahnung meine RMA (Rücknahmenummer) würde verfallen, wenn ich die Platte nicht zusende. Bekanntermaßen zieht der Verfall der RMA ein Riesentheater nach sich. Ich habe die Platte also für 15 Euro als versichertes Paket geschickt. Dann kam UPS und wollte die Platte abholen. Einen Tag später kam die Email, die mir zusicherte, IBM würde die Platte abholen lassen... .

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KILL_SADDAM mork „wer zahlt porto bei gewährleistung?“
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ich hab letzten mein Netzteil (Enermaxx) weggeschickt und zwar unfrei. Die Annahme wurde verweigert, so das ich 2x für das Paket zahlen musste. Hin musst du bezahlen, zurück übernimmt der Hesteller. Wenn du sicher gehen willst, frag zuerst per Email bei IBM nach.

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KILL_SADDAM Nachtrag zu: „ich hab letzten mein Netzteil Enermaxx weggeschickt und zwar unfrei. Die Annahme...“
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ACH NE!!! du bist es mork,,,,so trift man sich also auch mal bei nickles, hehe! Gruss. bis morgen beim bib.

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Mrs. Software mork „wer zahlt porto bei gewährleistung?“
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Ist im Gesetz ganz klar geregelt: In einem Gewährleistungsfall dürfen dem Kunden keine Kosten entstehen. In einem Garantiefall (Garantie ist eine freiwillige Leistung!!) kann der Händler oder Hersteller Kosten wie zum Beispiel Versand auf den Kunden abwälzen. Man muss immer unterscheiden zwischen gesetzlichen Leistungen (=Gewährleistung) und freiwilligen Leistungen (=Garantie). Viele werfen das in einen Topf, juristisch bestehen da aber gewaltige Unterschiede. Zum Beispiel kann dir jemand eine HD ohne Garantie verkaufen (ein Händler mit der Aussage "keine Ahnung, ob die noch läuft"). Kann man ruhig kaufen, denn solange der Händler auf grund eines defektes die gesetzliche Gewährleistung ("Defekt, für Bastler") nicht ausschließt, muss er immer noch dafür die gesetzliche Gewährleistung bieten.

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Tilo Nachdenklich Mrs. Software „Per Gesetz geregelt!“
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Mein Fall war Garantie...nach 2 1/2 Jahren. Aber IBM ist wohl mal verknackt worden, weil die Garantie eindeutig formuliert war, nämlich dass sie zahlen. Aber wie man sieht...sie finden immer noch Mittel und Wege.

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Dr. Hook mork „wer zahlt porto bei gewährleistung?“
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Hi,
ich habe vor einigen Wochen eine IBM-Festplatte weggeschickt. Weil's nach Holland ging, war's auch noch ein Auslandspaket. Hat ca. 15€ gekostet. Ich habe da nicht lange rumgemacht, von wegen UPS-Abholung und so. Derartiger Hick-Hack ist mir zu unsicher. Wenn die kommen sollten, während ich mal 10 Minuten nicht erreichbar bin, dann kann ich lange warten bis die ein zweites Mal antanzen. - Die Platte ist noch nicht wieder da. Ich gehe aber davon aus, daß IBM sie auf ihre Kosten zurückschickt. Evtll. einen V-Scheck für mein Porto zu erhalten, - davon kann ich höchstens träumen! (Gewährleistung war's natürlich. Die (SCSI-)Platte war Baujahr 03/2002).

mfg

Dr. Hook

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