Man kennt das. Die Kiste spinnt und ist einfach nicht wieder hinzukriegen, also ab zum Händler. Der ruft nach 2 Tagen an und meint: "Wir konnten keinen Fehler feststellen, sie müssen die Arbeitszeit bezahlen." Klar so stehts in den AGB des Ladens, dumm nur das das illegal ist. Wenn euch das passiert verweist den Händler doch ganz freundlich auf dieses Urteil:
Oberlandesgreicht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 U 161/98 (einfach kurz googln für das ganze Urteil)
Mfg
Korgan
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Das war und ist natürlich Vorraussetzung.
Habe den Hinweis hier vergessen, sorry 4 that ...
Gruss
Moses