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Für alle die Stress mit Reperaturkosten haben...

Korgan / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Man kennt das. Die Kiste spinnt und ist einfach nicht wieder hinzukriegen, also ab zum Händler. Der ruft nach 2 Tagen an und meint: "Wir konnten keinen Fehler feststellen, sie müssen die Arbeitszeit bezahlen." Klar so stehts in den AGB des Ladens, dumm nur das das illegal ist. Wenn euch das passiert verweist den Händler doch ganz freundlich auf dieses Urteil:

Oberlandesgreicht Düsseldorf

Aktenzeichen: 6 U 161/98 (einfach kurz googln für das ganze Urteil)

Mfg
Korgan

na gut, einverstanden :- Plazebo
Genauso ist es.... Anne Radtke
Gelungene Glosse :-) Olaf19
Plazebo MosesX „Wenn ich als KLEINER Händler einen PC incl. OS weiterer Soft. verkaufe, gebe...“
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Das mit dem Image ist ein gute Idee, aber ist es nicht leicht an der Legalität gekratzt? Das Image kann ja auch als Raubkopie verwendet werden. Jemand mit demselben PC oder demselben Chipsatz könnte das Image auf seinen PC spielen und es würde wahrscheinlich laufen. Dann hat er OS und Treiber für Lau.
Natürlich kannst du nicht kontrollieren was die Kunden damit machen und du willst das auch nur als Sicherheitskopie verstanden haben, aber bei sowas finde ich es eigentlich sicherer, den Kunden eine Einverständniserklärung unterschreiben zu lassen welche zusichert, dass das Image nur zu Sicherungszwecken benutzt wird. Dann ist man auf der sichereren Seite.