Man kennt das. Die Kiste spinnt und ist einfach nicht wieder hinzukriegen, also ab zum Händler. Der ruft nach 2 Tagen an und meint: "Wir konnten keinen Fehler feststellen, sie müssen die Arbeitszeit bezahlen." Klar so stehts in den AGB des Ladens, dumm nur das das illegal ist. Wenn euch das passiert verweist den Händler doch ganz freundlich auf dieses Urteil:
Oberlandesgreicht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 U 161/98 (einfach kurz googln für das ganze Urteil)
Mfg
Korgan
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*rotfl*
Das hat jetzt wirklich Spaß gemacht :-)
Genauso ist das aber. Noch vor wenigen Jahren hat man für eine 8-GB-Festplatte weit über 200 DM bezahlt. Für das gleiche Geld kannst Du heute an die Speicherkapazität eine Null dranhängen. Die Leute haben auf ihren Harddisks Platz wie Sand am Meer und merken gar nicht, wie sie sich zumüllen mit immer mehr überflüssiger oder unverträglicher Software. Sind ja schließlich immer noch 40 GB frei...
Und wenn irgendetwas nicht funktioniert, bekommt grundsätzlich die Hardware die Schuld ("Mein Rechner ist kaputt"); wahrscheinlich, weil die Leute das von anderen technischen Geräten so kennen. Wenn die Kaffeemaschine keinen Kaffee mehr kocht, liegt es ja tatsächlich nicht an irgendwelchen Treiberbugs :-)
Der Vergleich mit dem Führerschein ist auch richtig. Übrigens bekommt man zu jedem Auto eine Anleitung zur Fahrzeugbedienung, und die STVO gibts auch gedruckt. Wenn die Polizei mal wieder einen Verkehrssünder dingfest macht müßte es eigentlich heißen: Read the ****ing manual...
CU
Olaf19