Man kennt das. Die Kiste spinnt und ist einfach nicht wieder hinzukriegen, also ab zum Händler. Der ruft nach 2 Tagen an und meint: "Wir konnten keinen Fehler feststellen, sie müssen die Arbeitszeit bezahlen." Klar so stehts in den AGB des Ladens, dumm nur das das illegal ist. Wenn euch das passiert verweist den Händler doch ganz freundlich auf dieses Urteil:
Oberlandesgreicht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 U 161/98 (einfach kurz googln für das ganze Urteil)
Mfg
Korgan
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
In dem Fall ist die Sache ja auch anders, das Urteil gilt natürlich nur für ein Gerät das in dem Laden zur Reperatur war wo es auch gekauft wurde.
mfg
Korgan