Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.
Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/
Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly
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Komisch das haben meine Lehrer auch immer zu mir gesagt....
Scheinbar ist bis heute nichts passiert in Punkto Lockerheit