Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.
Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/
Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly
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>Nichts desto trotz würde ich für ein "Arschloch" nicht zum Gericht rennen.
...na das muss ich doch gleich mal ausprobieren *freu*
"Arschloch"
Und ? Scheint nicht geklappt zu haben...nochmal *hihi*
"Arschloch"
hmm...,einmal ist vielleicht doch zu wenig *überleg*
"Arschloch" "Arschloch"
menno ! Jetzt aber...
"Arschloch" "Arschloch" "Arschloch" "Arschloch"
Ey, du bist ja noch immer nicht zum Gericht gelaufen !
Das macht mich echt ärgerlich
*grummel*
:(
WIXER!!!
F-))))))))))))))))))))))))