Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.
Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/
Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly
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Hi Surcouf,
das hat PCO nicht gesagt, daß ihm nichts Gescheites einfällt, wenn er einem Polizei-Beamten gegenübersteht. Es ging ja lediglich darum, was dieser ihm für Schwierigkeiten bereiten könnte, wenn er sich zu dem Schimpfwort "Bulle" hinreißen ließe.
Ein anderer Gedanke: Früher galt das Wort "schwul" als Schimpfwort. Heute ist es gang und gäbe, daß die Homosexuellen sich selbst so nennen. Clever: Damit nehmen sie allen den Wind aus den Segeln, die sie beleidigen wollen.
Na vielleicht heißt die Gewerkschaft der Polizei dann demnächst "Bullengewerkschaft" *rofl*
CU
Olaf19