Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.
Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/
Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly
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Moin PCO
Zwei Dinge gibt es bei dem obigen Urteil noch zu berücksichtigen:
1. Es geht lediglich um eine schriftliche Äußerung in einem Onlinforum, also nicht um ein "Gespräch" zwischen zwei Personen, die sich gegenüber stehen
und
2. Ist es lediglich das Urteil eines Landgerichts und somit nicht um "überall geltendes" Recht.
Dies wird es erst, wenn der BGH dazu ein Urteil fällt.
Nichts desto trotz würde ich für ein "Arschloch" nicht zum Gericht rennen. Allerdings erlebe ich immer häufiger, dass der Mensch nicht in der Lage ist, Konflikte ohne fremde Hilfe zu lösen.
Wenn sich z.B. die Zivilgerichte anschaut, mit welchem Mist die überhäuft werden. Ich erinnere mich da an einen Rechtsstreit um eine 40 Watt Glühbirne, die nachgewiesener Maßen wniger Leutkraft hatte, als die in der Nähe stehende Straßenlaterne und die dann letztendlich doch ausgemacht werden musste, weil sie den Nachbarn (selbst Richter)
in seiner Nachtruhe störte. Der Rechtsstreit ging bis zum BGH :-(
Um noch einmal auf dein Posting zurück zu kommen, fände ich es allerdings schwach, wenn dir vor dem Bullen/Polizisten nur Beleidigungen einfallen würden. Argumentativ wäre das mehr als schwach.
nix für ungut
Surcouf