Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.
Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/
Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly
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@PCO
Ich durfte vor längerer Zeit einer (mir einen Strafzettel ans Auto anbringende )Politesse und ihrer Kollegin den Begriff "Bullshit" erklären.
Der Sachverhalt:
Ich kam aus einem Shop lief über die Straße und sah die Freudenmädels (tja,da kommt Freude auf).
Beim hinlaufen fragte ich "Oh Bullshit muß das jetzt sein" ?
Ich weiß nicht mehr wie,aber irgendwie hab ich die Damen doch noch besänftigt.Sicher hab ich dabei einige Schweißperlen auf der Stirn gehabt.Du siehst,Ratz Fatz ist man dabei!
mfg. Stanley
PS. Hast du gewußt:
Wer Politessen f.c.t,ist ein Verkehrssünder.