Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.
Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/
Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly
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Dass ausgerechnet dein Thread gelöscht wurde, war Zufall, aber ich kann dir garantieren, dass ich mehrere derartiger Threads vorgeschlagen hätte, wenn sie zum gleichen Zeitpunkt aufgetreten wären. Vielleicht habe ich sie auch zum löschen vorgeschlagen...wer weiss das schon, ausser den anderen VIPs
Wie dem auch sei, sollte ich ja froh sein, dass derartiges nur auf OT zu finden ist und da bin ich ja nicht allzuoft.
Gruss Heinz