>>Bei den gewerblichen reicht bereits das Fehlen der Faxnummer als Grund für eine Abmahnung aus.
Was passiert denn, wenn der Betreiber einer gewerblichen Homepage gar kein Faxgerät besitzt?
Muß er dann eins anschaffen, nur damit er anschließend die Nummer im Netz veröffentlichen kann?
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ja, wäre es anders, dann könnte man das www wirklich abschaffen. das problem ist leider nur, daß sich dieser grundsatz wohl noch nicht zu allen firmenanwälten durchgesprochen hat, oder sie es geflissentlich ignorieren ;o)
h_a_n_d