>>Bei den gewerblichen reicht bereits das Fehlen der Faxnummer als Grund für eine Abmahnung aus.
Was passiert denn, wenn der Betreiber einer gewerblichen Homepage gar kein Faxgerät besitzt?
Muß er dann eins anschaffen, nur damit er anschließend die Nummer im Netz veröffentlichen kann?
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Ja, das wurde in einem Zeitungsartikel als extremstes Beispiel eines Düsseldorfer Abmahnvereins geschrieben. Es fehlte wirklich nur die Faxnummer. Die Telefonnummer war im Impressung korrekt angegeben.