>>Bei den gewerblichen reicht bereits das Fehlen der Faxnummer als Grund für eine Abmahnung aus.
Was passiert denn, wenn der Betreiber einer gewerblichen Homepage gar kein Faxgerät besitzt?
Muß er dann eins anschaffen, nur damit er anschließend die Nummer im Netz veröffentlichen kann?
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man darf auch auf kommerziellen websites die farbe magenta einsetzen. die telekom hat nicht die farbe magenta gescützt (farben können de facto nicht geschützt werden) sondern die bildmarke mit dem T den digits und der farbe magenta. geschützt ist nur diese kombination. der grund für die abmahnungen sind bescheuerte telekomanwälte und eine von ihnen gedachte verletzung dieser wort-bildmarke durch ähnlichkeit. wenn du deine seite komplett in magenta machen würdest und die farbe in deinen logos, deinen visitenkarten und auf deinen briefköpfen verwenden würdest, dann wäre so eine verwechslungsgefahr eventuell gegeben, im allgemeinen ist sie das aber nicht.
das problem ist allerdings, abmahnen können sie dich, da eine abmahnung nicht gerechtfertigt sein muß, du mußt nur dagegen vorgehen und darin liegt auch immer das risiko, da du dafür einen anwalt brauchen wirst der auf onlinerecht spezialisiert ist oder zumindest auf markenrecht oder am besten beides.
dieser schritt kostet dann allerdings auch gleich geld. bisher ist die telekom aber mit allen abmahnversuchen gescheitert wie bei dem onlineverlag (magenta), t3-medien (das produkt t3) und allen anderen fällen...