>>Bei den gewerblichen reicht bereits das Fehlen der Faxnummer als Grund für eine Abmahnung aus.
Was passiert denn, wenn der Betreiber einer gewerblichen Homepage gar kein Faxgerät besitzt?
Muß er dann eins anschaffen, nur damit er anschließend die Nummer im Netz veröffentlichen kann?
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Persönliche Meinung: Nein, aber wenn vorhanden angeben oder ggf. nachtragen. Die Fa. etc. muß genau zu erkennen sein. leider ist das mit den rechtlichen Voraussetzungen auch immer eine Frage der aktuellen Urteilslage!
Dort ist weiteres angegeben und ´nen Link. Aber vor Klagen kann man nie sicher sein! Wer will der wird IMMER etwas finden!