>>Bei den gewerblichen reicht bereits das Fehlen der Faxnummer als Grund für eine Abmahnung aus.
Was passiert denn, wenn der Betreiber einer gewerblichen Homepage gar kein Faxgerät besitzt?
Muß er dann eins anschaffen, nur damit er anschließend die Nummer im Netz veröffentlichen kann?
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Naja, wenn gar kein Faxgerät vorhanden ist, kann man ja nicht sagen, daß die Faxnummer gefehlt hat.
Schon pervers, was diese geldgeilen Abmahn-Schmarotzer sich alles einfallen lassen :-((((