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PeterP1 gelöscht_189916 „Das ist halt das Problem, dass man juristisch mit gefühlter Gerechtigkeit nicht weit kommt. Und wenn die Gesetze derlei ...“
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Es sollte andererseits nicht so schwer sein, den Fotografen herauszufinden und wenn dann die Produkte mit seinen Bildern nicht mehr verkauft werden, dann ist der Schaen auf seiner Seite sicher größer als der Verzicht auf den Betrag  aus dem Verfahren.

Das sieht eher so aus, daß genau dies das Geschäftsmodell des Fotografen ist.

In dem unten von Borlander zitierten Heise-Artikel heißt es u.a.:

"Deutschland hält bei Fällen mit Online-Bezug immer noch am fliegenden Gerichtsstand fest. Kläger können sich ein beliebiges deutsches Landgericht aussuchen, und wissen jetzt, dass sie in Köln Gehör finden.

Der Kläger heißt Cama Ventures. Das ist die kanadische Firma des deutschen Fotografen Stefan Böhme. "Stefan Böhme ist Fotograf, Künstler und Unternehmer. Er reist an die schönsten Orte der Welt und hält dort hauptsächlich Food (sic), Landschaften und Architektur mit der Kamera fest. Er lebt mit seiner Familie auf Bali, Koh Samui und Mallorca", beschreibt er sich in einem Online-Shop. Böhme lässt am LG Köln mehrere Klagen gegen deutsche Fototapetenurheberrechts-Brecher führen, die nach Abmahnung nicht gezahlt haben."

Ich habe noch nie eine Fototapete gekauft. Woher weiß ich beim Erwerb, welcher Fotograf das Bild gemacht hat?

Gruß
Peter

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