Bei den Ämtern war ich schon persönlich deshalb unterwegs oder per Mail. Nichts zu machen, einige Ämter halten sich nur an die irgendwann mal angegebene Telefonnummer, da ist nichts zu machen.
Soweit ich weiß, gibt es diese Notfallnummern unabhängig von DSL nur bei Bedarf und auf Antrag, wenn jemand quasi schwerkrank ist, unter dauerhafter medizinischer Überwachung steht oder so etwas.
@mawe2
Also im Klartext: Du wirst amtlich gezwungen, einen DSL-Anschluss mit Festnetznummer dauerhaft zu betreiben, auch wenn Du ihn privat irgendwann gar nicht mehr brauchen würdest?
So ist es. Ich weiß zwar, dass bei Nutzern von reinen Telefonanschlüssen die Möglichkeit besteht, dass die Leitung am DSLAM auf analog umgeschaltet wird. Bei unserer Untermieterin z.B. wurde das dann auch so gelöst, dass ein DSL=VoIP-Anschluß geschaltet wurde und diese für´s reine Telefonieren jetzt noch einen Router benötigt. Inwieweit die da einem der Bauernfänger von Berater am Telefon aufgesessen ist oder ob es technisch tatsächlich nur so möglich war, weiß nur die T-Kom. Aber mir ist bekannt, dass es Schaltanlagen gibt, wo das Ummodeln auf analog am DSLAM tatsächlich nicht mehr geht.
Das war ja der Mist, wo ich bei ISDN so gekotzt habe. Die Knaller haben eben gleich gesagt, entweder VoIP oder der Vertrag wird zum Stichtag durch die Telekom gekündigt. Ansonsten galt das von unserer Seite aus ja nicht einmal gewollte, sondern durch das Umstellen notwendige Wechseln als Neuvertrag und wir waren damit wieder 24 Monate dabei bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Kurz danach (als vermutlich das Umstellen auf VoIP im Festnetz weitestgehend durch war) kam dann das Ändern der Kündigungsfrist auf generelle 12 Monate. Auch eien Art des Sicherns von "Bestandskunden".