Hat er wohl recht..
Gruß
Hat er wohl recht..
Gruß
Das hängt natürlich auch davon ab, wie lange derjenige lebt...
Die Beträge der 1. und 2. Säule werden dem überlebenden Partner weiterhin ausbezahlt. Allerdings in reduzierter Form, weil man dann verwitwet ist. Diese Personen erhalten 10% mehr als Ledige oder Geschiedene.
Sterben Personen vor dem Erreichen des Rentenalters, werden keinerlei Rentenleistungen bezahlt und fallen auch nicht in die Erbmasse. Vorausgesetzt natürlich, dass keine minderjährigen Kinder vorhanden sind.
Was passiert mit diesen freiwilligen Einzahlungen, wenn derjenige das Rentenalter gar nicht erreicht?
Die (freiwilligen) Einzahlungen in die 3. Säule fallen in die Erbmasse.
BTW: Ca. 65% Einkommen nach Erreichen des Rentenalters klingen zwar nicht schlecht, aber bei ehemals weniger gut Verdienenden (z.B. Chauffeure, Einzelhandel, Coiffeuse) wird das Geld dann sehr knapp. Man kann zwar bei der 1. Säule sog. Ergänzungsleistungen beantragen, aber eng wird es in solchen Fällen dann auch in der angeblich ach so reichen Schweiz trotzdem.